Maske tragen gilt auch an Grundschulen

Statt Lockerungen jetzt Maskenpflicht auch an Grundschulen: Das ist die Folge steigender Infektionszahlen in Baden-Württemberg. Ab Montag, 22. März, müssen Grundschulkinder und ihre LehrerInnen medizinische Masken tragen. Das gab die Landesregierung bekannt. Die Maskenpflicht soll im und außerhalb des Unterrichts gelten. Wenn kurzfristig keine medizinischen Masken für Kinder beschafft werden können, dürfen die SchülerInnen in der Übergangsphase Alltagsmasken verwenden. Auch an den weiterführenden Schulen sind medizinische Masken Pflicht. Außerdem soll in den 5. und 6. Klassen Wechselunterricht möglich sein. So könnte der nötige Abstand eingehalten werden. Diese neue Regel gilt auch für die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren.

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Schutz durch OP- oder medizinische Masken. Foto: tünews INTERNATIONAL / Martin Klaus.

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