SchülerInnen dürfen die Masken in den Pausen auf Schulhöfen sowie bei Zwischen- und Abschlussprüfungen abnehmen. Dies gilt allerdings nur dann, wenn sie den Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen einhalten können. Das hat das baden-württembergische Kultusministerium entschieden. Damit reagiert das Ministerium auf Kritik von Schulen und Eltern an der strengen Maskenpflicht. SchülerInnen und LehrerInnen müssen aber weiterhin im Schulgebäude und im Unterricht Masken tragen.
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Impressionen zum Leben in Zeiten der Corona-Pandemie: Foto: tünews INTERNATIONAL; Mostafa Elyasian, 14.08.2020