Mit der neuen Corona-Verordnung kommen weitere Lockerungen. Die Regeln gelten ab Montag, 28. Juni. Das teilte das Landratsamt Tübingen mit. Neu ist ein Grenzwert von zehn Infizierten pro 100.000 EinwohnerInnen innerhalb einer Woche (7-Tage-Inzidenz). Wird sie wie im Kreis Tübingen fünf Tage lang hintereinander unterschritten, ist mehr möglich – vor allem im privaten Bereich. Bis zu 25 Leute aus beliebig vielen Haushalten dürfen sich jetzt privat treffen. Genesene und Geimpfte zählen nicht mit. Zu privaten Festen wie Hochzeiten oder Geburtstagen dürfen im Freien maximal 300 Leute ohne Maskenpflicht kommen. Auch in geschlossenen Räumen sind 300 Gäste erlaubt, allerdings müssen sie geimpft, genesen oder getestet sein. Öffentliche Veranstaltungen (Theater, Konzert, Stadtfest, Flohmarkt) sind im Freien mit 1500 BesucherInnen möglich. Kommen mehr als 300 Leute, müssen Masken getragen werden. In geschlossenen Räumen sind maximal 500 Leute zulässig. Für Freizeitparks, Schwimmbäder, außerschulische Bildung zum Beispiel in Volkshochschulen sowie Kultureinrichtungen wie Museen und Archive, aber auch in Restaurants, Imbissen und Kneipen gibt es keine Personenbeschränkungen mehr. Dort müssen Gäste auch innen keine Impfung, Genesung oder einen Test vorweisen. Das alles gilt aber nur, wenn die Zahl der Infizierten pro 100.000 EinwohnerInnen an fünf Tagen hintereinander unter dem Wert von 10 bleibt. Steigt die Zahl über 10, müsste der Landkreis die Lockerungen wieder zurücknehmen.
Siehe https://www.kreis-tuebingen.de/18589487.html
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Ein Cafeladen im Außenbreich.Foto:tünews INTERNATIONAL / Mostafa Elyasian