Azubis können künftig mehr Geld verdienen. Ab 1. Januar 2020 soll die Mindestvergütung im ersten Ausbildungsjahr monatlich 515 Euro betragen. Sie erhöht sich kontinuierlich bis zum Abschluss der Ausbildung. Außerdem sollen Ausbildungen in Teilzeit erleichtert werden. Zudem wird es neue international vergleichbare Abschlussbezeichnungen wie „Bachelor Professional” für Handwerksmeister und „Master Professional” zum Beispiel für Betriebswirte geben. Sie sollen gleichwertig mit den Universitätsabschlüssen Bachelor und Master sein und die berufliche Ausbildung stärken. www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/duale-berufsausbildung-weiter-staerken-1611074
(ft)
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