Neue Corona-Regeln für Beschäftigte und Weihnachtsmärkte

Beschäftigte in der Gastronomie und bei Veranstaltungen müssen ab Donnerstag, 28. Oktober, in bestimmten Fällen keine Maske mehr tragen. Das gilt, wenn im Betrieb oder bei der Veranstaltung die sogenannte 2G-Regel gilt. Danach haben nur geimpfte und genesene Gäste Zutritt. Sie brauchen keine Maske. Außerdem müssen die Beschäftigten ihrem Arbeitgeber freiwillig einen Impfnachweis oder einen Nachweis über die Genesung vorlegen. Das steht in den aktuellen Änderungen der Corona-Verordnung von Baden-Württemberg. Dort finden sich auch die Regeln für Weihnachtsmärkte. Geimpfte, Genesene und Menschen mit einem negativen Schnelltest können dort an einem Stand Speisen und Getränke verzehren. Das gilt, so lange landesweit weniger als 390 PatientInnen auf den Intensivstationen liegen. Wird diese Zahl überschritten, dürfen nur noch Geimpfte und Genesene an den Ständen essen und trinken. Wer aus Weihnachtsmärkten nur Waren und Lebensmittel kaufen will und dann wieder geht, braucht keinen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis.

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Gastronomie in Tübingen. Foto: tünews INTERNATIONAL / Sylvia Haden.

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