Niederlassungserlaubnis – unbefristeter Aufenthalt in Deutschland

Die Niederlassungserlaubnis berechtigt zum unbefristeten Aufenthalt in Deutschland und stellt damit eine Verfestigung des Aufenthalts dar. Ein Antrag auf Niederlassungserlaubnis ist bei der zuständigen Ausländerbehörde zu stellen.

Die wichtigsten Voraussetzungen sind

– ein Aufenthaltstitel seit mindestens fünf Jahren (die Dauer des Asylverfahrens zählt dazu, nicht aber Duldungszeiten),

– die vollständige Sicherung des eigenen Lebensunterhalts und für mindestens 60 Monate geleistete Beiträge zu einer Rentenversicherung. Bei Ehepaaren reicht es, wenn einer der Partner diese Voraussetzung erfüllt,

– ausreichende Deutschkenntnisse sowie Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland. Verlangt werden Nachweise über Deutschkenntnisse auf dem Niveau B 1 sowie das Bestehen des Orientierungskurses „Leben in Deutschland“,

– ein fester Wohnsitz mit ausreichendem Raum für alle Personen der Familie,

– keine Vorstrafen.

Für Geflüchtete mit Asylberechtigung gibt es einige Sonderregelungen: Mit Deutschkenntnissen nach C 1 und einer Sicherung des Lebensunterhaltes zu mehr als 71 % kann man die Niederlassungserlaubnis schon nach drei Jahren erhalten, nach 5 Jahren reicht eine Sicherung des Lebensunterhaltes zu mehr als 51 %.

Für die Schutzformen subsidiärer Schutz und Abschiebungsverbot müssen dagegen alle oben genannten Voraussetzungen erfüllt sein.

Besondere Bestimmungen gibt es für Fachkräfte, Hochqualifizierte, AbsolventInnen eines Studiums in Deutschland und Selbständige.

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Impressionen zum Leben in Zeiten der Corona-Pandemie: Foto: tünews INTERNATIONAL; Mostafa Elyasian, 24.05.2020

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