Notbetreuung für mehr Kinder

Nach der Verordnung des Landes Baden-Württemberg zum Schutz vor der Corona-Epidemie sind Kindergärten, Kindertageseinrichtungen und andere Betreuungsangebote für Kinder geschlossen. Seitdem durften nur ganz wenige Eltern ihre Kinder in eine „Notbetreuung“ in Kindertageseinrichtungen, in der Kindertagespflege, an Grundschulen und an weiterführenden Schulen geben. Ab 27. April dürfen jetzt auch Kinder in die „Notbetreuung“, wenn beide Elternteile oder der/die Alleinerziehende an ihrem Arbeitsplatz präsent sein müssen und „als unabkömmlich gelten“. Das hat das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg am 20. April 2020 bekanntgegeben. Neu ist auch, dass SchülerInnen der siebten Klasse in die Notbetreuung kommen können. Wer seine Kinder in die Notbetreuung geben möchte, muss eine Bestätigung von seinem Arbeitgeber unterschreiben lassen. Die Stadt Tübingen stellt dafür ab 21. April ein Formular im Internet unter www.tuebingen.de/corona-notbetreuung zum Download bereit.

tun042001

Impressionen zum Leben in Zeiten der Corona-Pandemie: Foto: tünews INTERNATIONAL; Mostafa Elyasian, 06.04.2020

Aktuelle Informationen zu Corona: Hier klicken

TÜNEWS INTERNATIONAL

Related posts

Leave a Comment

Contact Us

Magazine Html