Ob Friseur oder Fitness-Studio: Ungeimpfte brauchen Corona-Tests

Die Landesregierung Baden-Württemberg hat die neuen Corona-Regeln veröffentlicht. Sie gelten ab Montag, 16. August. Für private Treffen und Feiern gibt es keine Einschränkungen mehr. Dort müssen auch keine Masken mehr getragen werden. Weiterhin gilt die Maskenpflicht für alle aber in geschlossenen Räumen wie zum Beispiel Geschäften. Alle müssen Masken auch im Freien tragen, wenn sie den Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Menschen nicht einhalten können. Kinder bis einschließlich fünf Jahre brauchen weiterhin keine Maske.

Nach dem Start der Schule müssen SchülerInnen zwei Wochen lang im Unterricht Masken tragen. Die Schulen werden weiter kostenlose Tests anbieten. Für Kinder bis einschließlich fünf Jahre, für sechs- und siebenjährige Kinder, die noch nicht zur Schule gehen, und für SchülerInnen gibt es keine Testpflicht. Auch TeilnehmerInnen an religiösen Veranstaltungen müssen sich nicht testen lassen.

Schnelltests bleiben noch bis 11. Oktober kostenlos. Einen negativen Schnelltest müssen alle nicht geimpften oder nicht genesenen Personen bei Besuchen in geschlossenen Räumen zum Beispiel im Krankenhaus, beim Friseur, in Fitness-Studios, in Bibliotheken, im Innern von Gaststätten, in Kinos, in Hotels, in Volkshochschulkursen und bei Konzerten sowie im Theater vorweisen. Der Test darf maximal 24 Stunden alt sein. Gäste in Clubs und Diskotheken brauchen sogar einen maximal 48 Stunden alten PCR-Test. Der kostet beispielsweise in Tübingen 65 Euro. Die Testpflicht gilt in ganz Baden-Württemberg.

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Außenbereich eines Restaurants in der Tübinger Altstadt. Foto: tünews INTERNATIONAL / Mostafa Elyasian.

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