Packungen öffnen, Obst probieren … was darf man im Supermarkt?

Die Deutschen lieben ihre Supermärkte, wie eine Umfrage des Bundeslandwirtschaftsministeriums belegt: Mehr als die Hälfte der Verbraucher kauft mindestens einmal pro Woche dort ein. Doch was ist im Supermarkt erlaubt und was nicht? Die Rechtsexperten der Stiftung Warentest haben wichtige Regeln zusammengestellt.

An unbezahlten Süßigkeiten knabbern ist verboten, denn noch gehört die Ware dem Ladenbesitzer. Erst essen oder trinken und dann bezahlen ist also nicht erlaubt. Wer frische Eier kaufen will, darf den Karton öffnen, um nachzusehen, ob der Inhalt heil ist. Kaputte Eier auszutauschen ist aber untersagt. Auch Kartons mit Aktionsware (Sonderangeboten) dürfen Kunden öffnen, wenn weder Inhalt noch Verpackung zu Schaden kommen. Das gilt auch dann, wenn es ein Schild gibt: „Öffnen verpflichtet zum Kauf.“ Wichtig ist jedoch, dass Verpackungen vorsichtig aufgemacht und wieder verschlossen werden. Wer die Kartonagen oder den Inhalt beschädigt, muss das Produkt bezahlen.

Viele Kunden wollen bei Obst und Gemüse erst einmal probieren, bevor sie kaufen. Erlaubt ist das nicht, streng genommen ist es sogar Diebstahl. Wer erstmal kosten möchte, muss das Verkaufs­personal fragen. In Ordnung ist es aber, den Reifegrad von Früchten durch vorsichtiges Betasten zu überprüfen. Und wie ist es mit Kosmetikartikeln, darf man an Parfum, Duschgel oder Shampoo proberiechen? Ja, aber nur, wenn Inhalt und Verpackung nicht beschädigt werden.

Wie es ist mit Umtauschen, wenn man aus Versehen etwas gekauft hat, was man gar nicht will? Kunden haben kein Recht auf einen Umtausch von Waren, die sie irrtümlich erworben haben. Anders ist die Lage, wenn Lebensmittel vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums verdorben sind. Dann müssen Händler sie zurücknehmen.

Einkaufstaschen schleppen ist lästig. Darf man mit dem Einkaufswagen die Ware nach Hause fahren? Nein, denn Wagen und Körbe stehen im Eigentum des Supermarkts. Sie dürfen nicht außerhalb des Geländes verwendet werden. Hier verstehen Händler keinen Spaß. Der Schaden durch entwendete Körbe und Wagen beträgt für Händler oft mehrere tausend Euro im Jahr.

Mehr Informationen: https://www.test.de/Regeln-fuers-Einkaufen-Was-im-Supermarkt-erlaubt-ist-und-was-nicht-4900862-0/

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Impressionen zum Leben in Zeiten der Corona-Pandemie: Foto: tünews INTERNATIONAL; Mostafa Elyasian, 24.04.2020

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