Plötzlicher Verlust der Arbeitsstelle

Während der Coronapandemie haben viele Berufstätige ihre Arbeitsstelle verloren. Aufgrund des Lockdowns erwirtschaften viele Unternehmen einen geringeren Umsatz und bauen deshalb Arbeitsstellen ab. Das zeigt sich auch im Landkreis Tübingen: Insgesamt sind im hier im Oktober 2020 genau 4527 Menschen von Arbeitslosigkeit betroffen gewesen. Das sind 38,1% mehr als im Vorjahr. Darunter sind 479 Geflüchtete.

Wenn jemand seine Arbeitsstelle verliert, kann er oder sie Arbeitslosengeld beantragen. Dazu muss man sich zuerst umgehend bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend melden. Je nachdem, wie lange man vor dem Verlust der Arbeitsstelle gearbeitet hat, ist dafür die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter die richtige Anlaufstelle. In beiden Fällen erhält man Hilfe bei der Suche nach neuer Arbeit. Genaue Informationen dazu sind auf der Seite der Arbeitsagentur zu finden: https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden Mehr Informationen zu den Arbeitslosenzahlen: https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/reutlingen/presse/2020-29

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Impressionen zum Leben in Zeiten der Corona-Pandemie: Foto: tünews INTERNATIONAL; Mostafa Elyasian, 29.03.2020

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