Menschen, die aus dem Ausland nach Baden-Württemberg einreisen, müssen für 14 Tage in Quarantäne. Das hat die Landesregierung von Baden-Württemberg in ihrer Vierten Änderung der Corona-Verordnung vom 9. April festgelegt.
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Impressionen zum Leben in Zeiten der Corona-Pandemie: Foto: tünews INTERNATIONAL; Wolfgang Sannwald, 06.04.2020