Religionsausübung und Zeremonien bleiben eingeschränkt

In Baden-Württemberg sind Veranstaltungen und sonstige Ansammlungen in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften weiterhin grundsätzlich untersagt. Das gilt zunächst bis zum 3. Mai. Als Ausnahmen von diesem Verbot lässt das Land unaufschiebbare religiöse Zeremonien wie Taufen und Eheschließungen zu. Daran dürfen aber nicht mehr als fünf Personen und zusätzlich der oder die Geistliche teilnehmen. Diese müssen dann die Maßnahmen zum Infektionsschutz, insbesondere einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zur nächsten Person, einhalten. Erlaubt ist auch, dass Gottesdienste in kleinstem Rahmen durchgeführt und online gestreamt oder anderweitig medial verbreitet werden. An Bestattungen unter freiem Himmel dürfen auch mehr als fünf Personen teilnehmen, die in gerader Linie verwandt sind oder in häuslicher Gemeinschaft miteinander leben. Dies geht aus der Verordnung des Kultusministeriums über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 im Bereich von Gottesdiensten und weiteren religiösen Veranstaltungen, Ansammlungen und Zusammenkünften sowie Bestattungen vom 2. April 2020 hervor.

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Impressionen zum Leben in Zeiten der Corona-Pandemie: Foto: tünews INTERNATIONAL; Mostafa Elyasian, 06.04.2020

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