So geht die Steuererklärung

Finanzamt

So geht die Steuererklärung

Von Feras Trayfi

 

Neun von zehn Arbeitsnehmern erhalten Geld zurück, wenn sie eine Steuererklärung abgeben.

Also es lohnt sich, eine Steuererklärung einzureichen. Aber wie funktioniert das?

Darüber hat der Redakteur Herr Trayfi von tünews INERNATIONAL ein schriftliches Interview mit Frau Hunger vom Finanzamt Tübingen geführt.

Diese Fragen wurden in Gesprächen mit verschiedenen Leuten über ihre Schwierigkeiten mit der Steuererklärung gesammelt.

 

Was ist eine Steuererklärung?
Steuererklärungen dienen dazu, die nach den jeweiligen Gesetzen geschuldeten Steuern zutreffend festzusetzen. Beispielhaft sind zu nennen die Einkommensteuererklärung zur Besteuerung der Einkünfte von natürlichen Personen, die Körperschaftsteuererklärung für Einkünfte von juristischen Personen, die Umsatzsteuererklärung zur Festsetzung und Erhebung der von Unternehmern geschuldeten Umsatzsteuer und die Gewerbesteuererklärung von Gewerbetreibenden. Im Weiteren wird nur zur Einkommensteuererklärung Stellung genommen.

Wie macht man eine Steuererklärung? Muss man ein Formular ausfüllen?
Die Einkommensteuererklärung muss elektronisch oder auf amtlichem Vordruck abgeben werden. Weitere Einzelheiten sind unter https://www.elster.de/eportal/start zu finden.

Warum macht man eine Steuererklärung?
Arbeitnehmer können nach Ablauf des Jahres beim Finanzamt eine Einkommensteuererklärung abgeben. Durch Abzug steuerlich zulässiger Kosten (Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen) können sie darin eine Rückerstattung zu viel einbehaltener Lohnsteuer beantragen.
Werden andere Einkünfte erzielt – z.B. selbstständig oder gewerblich – muss eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden, um die Versteuerung der bisher nicht versteuerten Einnahmen vorzunehmen. Die Verpflichtung besteht, wenn der Gesamtbetrag der EInkünfte 9.000 bzw. bei Verheirateten 18.000 € übersteigt (2018).

Wo und wann muss man die Steuererklärung machen?
Zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bezirk der Steuerpflichtige im Zeitpunkt der Antragstellung seinen Wohnsitz hat. Liegen ausschließlich bereits versteuerte Lohneinkünfte vor (Antragsveranlagung), beträgt die Abgabefrist 4 Jahre. Erzielte der Steuerpflichtige nicht dem Steuerabzug unterliegende andere Einkünfte, ist die Erklärung bis 31.07. des nachfolgenden Jahres abzugeben.

Was passiert, nachdem man eine Steuererklärung abgibt?
Je nach Abgabeform der Einkommensteuererklärung wird diese eingescannt (wenn von Hand ausgefüllt) oder bei elektronischer Übermittlung direkt aus dem elektronischen Speicher bearbeitet und die zu viel bezahlte Steuer erstattet oder die fehlende Steuer nach erhoben.

Braucht man unbedingt einen Steuerberater, womit hilft ein Steuerberater?
Eine Steuererklärung muss vollständig ausgefüllt beim Finanzamt eingereicht werden. Ein Angehöriger der steuerberatenden Berufe oder als Arbeitnehmer ggf. auch ein Lohnsteuerhilfeverein sollte hinzu gezogen werden, wenn sich der Steuerpflichtige nicht in der Lage fühlt, seine steuerlichen Angelegenheiten selbst zu erledigen.

Was muss man aufheben für die Steuererklärung?
Sämtliche für die Einkommensteuererklärung relevanten Rechnungen und anderen Belege werden zuhause vorgehalten und nur auf Anforderung des Finanzamts vorgelegt. Eine möglichst detaillierte Aufschlüsselung von Kosten in der elektronischen Einkommensteuererklärung oder die Vorlage einer detaillierten Aufstellung sind hilfreich.

Welche Ausgaben sind steuerfrei?
Das Steuerrecht unterscheidet zwischen Sonderausgaben, Werbungskosten (berufliche Kosten), außergewöhnlichen Belastungen und einigen weiteren Steuervergünstigungen. Eine abschließende Aufzählung wäre an dieser Stelle zu umfangreich. Einzelheiten finden sich in Steuergesetzen und in der Fachliteratur.

Ab welchem Einkommen muss ich Steuer bezahlen?
Unter Berücksichtigung aller steuerpflichtigen Einnahmen und aller steuerlich zulässigen Ausgaben ergibt sich ein zu versteuerndes Einkommen. Liegt dieses unter dem sogenannten Grundfreibetrag, der jedes Jahr geringfügig erhöht wird, fällt keine Einkommensteuer an. Für 2018 beträgt er 9.000 € und bei Verheirateten 18.000 € (2018).

Was ist ein Freibetrag?
Steuerlich berücksichtigungsfähige Kosten können beim Lohnsteuerabzug bereits während des laufenden Jahres als Freibetrag berücksichtigt werden. Hierzu kann ein Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung (amtlicher Vordruck) unter Beachtung einer Mindestgrenze beim Finanzamt eingereicht werden. Der Freibetrag wird dann elektronisch an den Arbeitgeber übermittelt, so dass sich ein geringerer Lohnsteuerabzug ergibt.

Was ist der Unterschied zwischen Lohnsteuer und Einkommensteuer?
Es gibt keinen Unterschied. Als Lohnsteuer bezeichnet man die durch den Arbeitgeber vom Lohn einbehaltene Steuer (besondere Erhebungsform der Einkommensteuer). Im Einkommensteuerbescheid wird dann – unabhängig von der jeweiligen Einkunftsart – immer Einkommensteuer festgesetzt.

Was kann ich anrechnen lassen, um weniger Steuern zu bezahlen?
Siehe oben unter „Welche Ausgaben sind steuerfrei?“

Was kann ich von der Steuer abziehen?
Die festzusetzende Steuer ergibt sich auf Basis des zu versteuernden Einkommens. Eine weitere Kürzung dieser festgesetzten Steuer ist z.B. in den Regelungen zu haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen oder haushaltsnahen Dienstleistungen, zu Handwerkerleistungen sowie zu Parteispenden vorgesehen.

Bekomme ich Steuern zurück, wenn ich Geld ins Ausland schicke, um Angehörige zu unterstützen?
Zahlungen an Angehörige in gerader Linie (z.B. Eltern – Kind) können als außergewöhnliche Belastung abziehbar sein. Erforderlich ist eine Bescheinigung der Heimatbehörde über die Einkünfte und das Vermögen der unterstützten Person (Unterhaltserklärung) sowie Belege über die geleisteten Zahlungen. Besteht bei Kindern ein Anspruch auf Kinderfreibetrag sind die Zahlungen an das Kind nicht begünstigt. Die Kosten führen – wie auch alle anderen abziehbaren Beträge – zu einer Steuerersparnis in Höhe des individuellen Steuersatzes.

Angenommen, ich habe eine steuerpflichtige Beschäftigung und einen steuerfreien Minijob, werden die beiden Einkommen zusammen versteuert oder bleibt der Minijob steuerfrei?
Der Lohn aus einem Minijob ist nicht steuerfrei. Der Minijob bleibt aber beim regulären Lohnsteuerabzug und bei der Veranlagung zur Einkommensteuer außer Ansatz, wenn der Lohn den Betrag von 450 € im Monat nicht übersteigt und der Arbeitgeber hierfür Pauschalbeiträge an die Bundesknappschaft (Minijobzentrale) abführt.

Werden Entgelte ehrenamtlicher Tätigkeit auf die Steuer angerechnet?
Auch Honorare für ehrenamtliche Tätigkeiten sind grundsätzlich steuerpflichtig. Unter bestimmten Voraussetzungen können solche Zahlungen als steuerfreie Aufwandsentschädigung behandelt werden (z.B. nebenberuflicher Übungsleiter bei gemeinnützigem Sportverein 2.400 €).

Wenn man mehrere steuerfreie Beträge gleichzeitig bekommt (z.B 2 Minijobs, Honorare, …) werden die Einkommen zusammengerechnet und der gesamte Betrag versteuert oder wird jedes Einzeleinkommen separat als steuerfrei behandelt?
Unabhängig von der Art der Einkünfte werden diese – sofern nicht steuerbefreit – für die Steuerberechnung zusammengerechnet (gesamtes Jahreseinkommen). Mehrere Minijobs bleiben bei beim regulären Lohnsteuerabzug und bei der Einkommensteuerveranlagung außer Ansatz, wenn die Summe der Löhne den Grenzbetrag von 450 € pro Monat nicht übersteigt. Besteht ein Hauptarbeitsverhältnis, bleibt nur der erste Minijob außer Ansatz. Weitere Minijobs müssen nach Steuerklasse 6 versteuert werden. Sie werden dann auch bei der Veranlagung zur Einkommensteuer erfasst.
Hinweis: Detaillierte Auskünfte zu Minijobs gibt die Minijobzentrale.

Was soll ich machen, wenn ich mit dem Steuerbescheid nicht einverstanden bin?
Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids kann beim Finanzamt ein Einspruch eingelegt bzw. ein Antrag auf Änderung mit entsprechender Begründung und Vorlage von Nachweisen gestellt werden.
Der Einspruch ist schriftlich einzureichen und bedarf keiner bestimmten Form.

 

Weitere Informationen unter: www.finanzamt-bw.fv-bwl.de/,Lde/Startseite

Wer Hilfe bei der Steuererklärung benötigt, kann sich auch an einen der vielen Steuerhilfevereine wenden; das ist aber nicht kostenlos. Auch Gewerkschaften oder andere Berufsvertretungen bieten solche Hilfe.

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