Staat hilft bei Prozesskosten

Menschen haben manchmal rechtliche Probleme. Zum Beispiel Streit mit dem Vermieter über die Miete oder mit dem Arbeitgeber um Lohn. Das betrifft auch Geflüchtete. Manche haben Angst, dass sie die Verhandlung vor Gericht nicht finanzieren können. Deshalb verzichten sie auf einen Rechtsstreit. Das muss nicht sein. Der Staat unterstützt Menschen, die wenig Geld haben, mit der Prozesskostenhilfe. Sie kann die Kosten eines Verfahrens vor einem Zivilgericht ganz oder teilweise übernehmen. Voraussetzung: Die Kläger haben keine Versicherung (Rechtsschutz oder über die Gewerkschaft), die die Kosten tragen würde.

Um Prozesskostenhilfe (PKH) zu bekommen, müssen Betroffene bestimmte Einkommensbedingungen erfüllen. Außerdem müssen sie einen Antrag auf PKH bei dem Gericht stellen, das für den Fall zuständig ist. Das Gericht kann die PKH ablehnen, wenn die Klage keine Aussicht auf Erfolg hat. Achtung: Sollte der Rechtsstreit verloren gehen, müssen die Unterlegenen die Kosten des Gegners – zum Beispiel für einen Rechtsanwalt – erstatten. Die PKH deckt diese Kosten nicht. Das Gericht kann bis zu vier Jahre nach Abschluss des Verfahrens die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der EmpfängerInnen von PKH nochmal prüfen. Wenn sich ihre finanzielle Situation deutlich verbessert hat, kann das Gericht anordnen, dass sie die PKH auf einmal oder in Raten zurückzahlen müssen.

Ausführliche Informationen gibt es auf www.service-bw.de unter dem Stichwort „Prozesskostenhilfe beantragen“ und auf www.bmjv.de unter dem Stichwort „Beratungs- und Prozesskostenhilfe“.

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Impressionen zum Leben in Zeiten der Corona-Pandemie: Foto: tünews INTERNATIONAL; Mostafa Elyasian, 24.11.2020

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