Strengere Regeln für Ungeimpfte

In Baden-Württemberg gilt ab Mittwoch, 3. November, die Warnstufe. Sie tritt in Kraft, wenn landesweit an zwei Werktagen hintereinander je 250 oder mehr Corona-PatientInnen auf Intensivstationen liegen. In der Warnstufe gelten strengere Regeln für Ungeimpfte. Danach darf sich ein Haushalt nur noch mit fünf weiteren Personen treffen. Nicht mitgezählt werden Geimpfte und Genesene, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, Schwangere sowie alle, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Außerdem brauchen Ungeimpfte in vielen Bereichen in geschlossenen Räumen einen höchstens 48 Stunden alten negativen PCR-Test – zum Beispiel in Restaurants und Kneipen, Kinos, Museen und Theatern, aber auch in Sportstudios. Dieser PCR-Test muss selbst bezahlt werden. Je nach Anbieter kostet der Test mindestens 50 Euro.

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Außenbereich eines Restaurants in der Tübinger Altstadt. Foto: tünews INTERNATIONAL / Mostafa Elyasian.

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