Stufenweise Erhöhung des Mindestlohns

In den Jahren 2021 und 2022 wird der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland in vier Stufen erhöht. Damit folgt die Bundesregierung der Empfehlung der Mindestlohnkomission vom Juni 2020.

Für 2021 gilt: Der Mindestlohn wird zum 1. Januar 2021 von 9,35 auf 9,50 Euro brutto pro Stunde angehoben und dann am 1. Juli 2021 auf 9,60 Euro. Für 2022 gilt Folgendes: Vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2022 wird der Mindestlohn weiter auf 9,82 Euro erhöht. Vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2022 soll er voraussichtlich 10,45 Euro betragen. Das entspricht einer Erhöhung des Mindestlohns bis Ende 2022 um 11,8 Prozent.

Vom gesetzlichen Mindestlohn sind u. a. folgende Gruppen an Berufstätigen ausgenommen: Jugendliche unter 18 ohne abgeschlossene Ausbildung, Auszubildende, PraktikantInnen, Ehrenamtliche, Langzeitarbeitslose.

Mehr Informationen zum Mindestlohn unter:

https://www.dgb.de/themen/++co++6ca263de-fb0e-11e9-bdcf-52540088cada

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Impressionen zum Leben in Zeiten der Corona-Pandemie: Foto: tünews INTERNATIONAL; Mostafa Elyasian, 29.10.2020

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