Syrer wegen Staatsfolter verurteilt

Das Oberlandesgericht Koblenz hat Ende Februar 2021 den 44-jährigen Syrer Eyad A. wegen Beteiligung an Folter in Syrien zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Verurteilte hat sich nach Überzeugung des Gerichts der Beihilfe zu einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit schuldig gemacht. Eyad A. war nach Deutschland geflohen und stand zuvor im Dienst eines staatlichen syrischen Geheimdienstes. Das Gericht sah als bewiesen an, dass sich Eyad A. an Folterungen und Freiheitsberaubungen beteiligt hat. Mit der Haftdauer blieb das Gericht leicht unter dem Antrag der Bundesanwaltschaft. Die Verteidigung hatte argumentiert, dass Eyad A. bei Befehlsverweigerung Lebensgefahr und bei Fahnenflucht seine Hinrichtung gedroht hätte. Der Prozess gegen den Hauptangeklagten Anwar R. (58) wird fortgesetzt. Der Prozess erregt international Aufsehen, weil es der weltweit erste Strafprozess wegen Staatsfolter in Syrien ist. Grundlage des Urteils ist das Völkerstrafrecht. Gerichte in Deutschland dürfen demnach mögliche Kriegsverbrechen von Ausländern in anderen Staaten verfolgen. tünews INTERNATIONAL berichtete am 1. Mai 2020 über den Prozessauftakt. (Link zu: tun042501) Die aktuellen Informationen stammen von Markus Sehl in der Legal tribune online, einem online-Magazin zu rechtlichen Fragen.

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