Baden-Württemberg verschärft die Corona-Regeln

Wer in Baden-Württemberg lebt, muss sich ab Mittwoch, 24. November, auf weitere Einschränkungen einstellen. Das Land führt die vierte Corona-Stufe, die „Alarmstufe II“, ein. Sie tritt ein, wenn landesweit mehr als 450 Intensivbetten belegt sind. Danach gilt bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen wie Konzertsälen, Kinos, bei Sportveranstaltungen oder in Diskotheken und Clubs sowie für körpernahe Dienstleistungen wie zum Beispiel Kosmetik- oder Nagelstudios 2G plus. 2G plus bedeutet: Auch Geimpfte und Genesene müssen einen aktuellen Schnelltest vorlegen. Selbsttests werden nicht akzeptiert. In Friseursalons und Barbershops müssen KundInnen geimpft oder genesen sein oder einen PCR-Test nachweisen. SchülerInnen zwischen 12 und 17 Jahren… Read More

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