Kürzere Quarantäne und FFP2-Maskenpflicht

Baden-Württemberg ändert erneut die Corona-Regeln. Sie gelten ab Mittwoch, 12. Januar, so das Land in einer Pressemitteilung. Anlass ist die sehr ansteckende Omikron-Variante des Virus. Neu ist, dass Erwachsene ab 18 Jahren in geschlossenen Räumen wie Geschäften und der Gastronomie eine FFP2-Maske tragen müssen. Das gilt nicht im privaten Bereich, im öffentlichen Verkehr, an der Arbeitsstätte und für Menschen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können. Die letzte Gruppe braucht aber eine ärztliche Bescheinigung. In der Gastronomie gilt jetzt eine Sperrzeit von 22.30 bis 6 Uhr morgens. Auch die Regeln für die Quarantäne sind geändert. Positiv Getestete / Infizierte… Read More

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