Baden-Württemberg lockert Corona-Regeln

Ungeimpfte bekommen mit der neuen Corona-Verordnung wieder mehr Freiheiten. Das gilt ab Mittwoch, 23. Februar, für Freizeit, Gastronomie und sogenannte körpernahe Dienstleistungen. Bei der Physiotherapie gibt es keine Beschränkungen mehr. In Kosmetik- oder Tattoo-Studios gilt In der aktuellen Warnstufe weiter 3-G, also geimpft, genesen oder aktuell negativ getestet. 3-G heißt es auch in der Gastronomie – im Freien und in geschlossenen Räumen. Geimpfte, Genesene und aktuell Getestete dürfen jetzt auch Fitness-Studios, Museen, Bibliotheken oder Zoos besuchen. Strengere Auflagen haben Clubs und Diskotheken, die wieder öffnen dürfen. Dort brauchen aber auch Geimpfte, Geboosterte und Genesene einen aktuellen negativen Corona-Test. Im Einzelhandel… Read More

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