Landesregierung passt Corona-Regeln an

Baden-Württemberg hat die Corona-Verordnung vereinfacht. Sie gilt ab Montag, 26. Juli. Für den Kreis Tübingen ändert sich dadurch nichts, so lange die Zahl der Infektionen nicht steigt. Hier infizieren sich weiterhin weniger als zehn Menschen pro 100.000 EinwohnerInnen innerhalb einer Woche mit dem Virus (Inzidenzstufe 1). Weiter gilt aber, dass alle ab 6 Jahren in geschlossenen Räumen Masken tragen müssen. Ausnahmen sind für private Treffen und Feiern, außerdem Gaststätten und Kantinen während des Essens und Trinkens und der Sport. Im Freien muss eine Maske nur getragen werden, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen nicht eingehalten werden kann. Bei… Read More

Contact Us

Magazine Html