Testergebnis reicht als Nachweis für Quarantäne

ArbeitnehmerInnen müssen sich für eine Quarantänebescheinigung nicht mehr ans Ordnungsamt wenden. Ein PCR- oder Schnelltest-Ergebnis einer offiziellen Teststation genügt als Nachweis, dass mit Corona infizierte Beschäftigte in Quarantäne waren. Diesen Nachweis legen ArbeitnehmerInnen ihrem Arbeitgeber vor. Der Arbeitgeber kann dann beim Staat einen Verdienstausfall beantragen. Zuständig dafür ist das Regierungspräsidium. Bisher hat der Arbeitgeber dafür eine Absonderungsbescheinigung vom Ordnungsamt gebraucht. Falls ein Arbeitgeber den Testnachweis nicht akzeptiert, sondern die Bescheinigung verlangt, stellt das Ordnungsamt diese Bescheinigung weiterhin aus. Das schreibt die Stadt Tübingen in einer Pressemitteilung. Anders ist es bei allen, die ein Arzt wegen einer Corona-Infektion krankgeschrieben hat. Ihr… Read More

Telefonnummer für Corona-Quarantäne

Personen, die positiv auf das Coronavirus getestet wurden, müssen sich zusammen mit ihren Familien und engen Kontaktpersonen in Quarantäne begeben. Zur Beantwortung von Fragen zur Isolation hat die Stadt Tübingen die Rufnummer 07071 204-2525 zugeteilt. Von Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:30 Uhr und Montag bis Donnerstag von 14:00 bis 16:00 Uhr ist sie erreichbar. Wer eine offizielle Bestätigung über die Quarantäne braucht, eine sogenannte Absonderungsbescheinigung, kann diese nach Ablauf der Quarantänezeit bei der Stadt Tübingen mit einem Formular beantragen und dieses per Post an die Fachabteilung Ordnung und Gewerbe oder per E-Mail an corona.ordnung@tuebingen.de senden. Dem Antrag ist… Read More

Kürzere Quarantäne und FFP2-Maskenpflicht

Baden-Württemberg ändert erneut die Corona-Regeln. Sie gelten ab Mittwoch, 12. Januar, so das Land in einer Pressemitteilung. Anlass ist die sehr ansteckende Omikron-Variante des Virus. Neu ist, dass Erwachsene ab 18 Jahren in geschlossenen Räumen wie Geschäften und der Gastronomie eine FFP2-Maske tragen müssen. Das gilt nicht im privaten Bereich, im öffentlichen Verkehr, an der Arbeitsstätte und für Menschen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können. Die letzte Gruppe braucht aber eine ärztliche Bescheinigung. In der Gastronomie gilt jetzt eine Sperrzeit von 22.30 bis 6 Uhr morgens. Auch die Regeln für die Quarantäne sind geändert. Positiv Getestete / Infizierte… Read More

Neue Quarantäne-Regeln wegen Omikron-Variante

Baden-Württemberg verschärft wegen der neuen Variante des Corona-Virus die Regeln für die Quarantäne. Diese Regeln gelten ab 15. Dezember. Die wichtigsten Änderungen: Alle positiv Getesteten müssen zehn Tage in Quarantäne. Das zählt ab dem Tag, an dem die Infektion durch einen Test nachgewiesen wurde. Menschen, die zu positiv Getesteten engen Kontakt hatten, müssen sich 14 Tage absondern. Wer mit der Omikron-Variante infiziert ist, kann die Quarantäne-Zeit nicht durch einen Test verkürzen. Für Infektionen mit anderen Virus-Varianten gilt: Positiv Getestete können erst ab dem siebten Tag durch einen negativen Test die Quarantäne vorzeitig beenden, aber nur wenn sie geimpft sind. Nicht… Read More

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