Förderung für sportliche Aktivitäten

Der Verein BewegtEuch e.V. fördert sportliche Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren. Wer einen Sport ausüben möchte, aber nicht die finanziellen Mittel für Freizeitaktivitäten hat, kann sich an den Verein wenden. Auch Kinder und Jugendliche, die aus der Ukraine geflüchtet sind, erhalten Unterstützung. Bezahlt werden zum Beispiel Mitgliedsbeiträge bei Sportvereinen, Ausrüstung für bestimmte Sportarten oder die Teilnahme an Sportcamps. Der Verein wurde u.a. von der Tübinger Notärztin Dr. Lisa Federle während der Corona-Pandemie gegründet. Die Finanzierung funktioniert über Patenschaften und Spenden. Wer eine Förderung erhalten möchte, kann eine E-Mail schreiben an: info@bewegteuch.com Mehr Informationen: www.bewegteuch.com und www.facebook.com/bewegteuch1/ tun22040602… Read More

Diesen Samstag: SpaS – Sport am Samstag in Tübingen

„SpaS – Sport am Samstag“ ist ein Freizeittreff, bei dem Jugendliche zwischen zwölf und 16 Jahren gemeinsam Sport treiben können: Von Fuß- und Basketball über Tennis, Parkour und mehr. Das nächste Treffen ist am Samstag, 10. Juli von 18-21 Uhr in der Turnhalle am Feuerhägle, Primus-Tuber-Straße 47. Die Teilnahme ist kostenlos, man sollte Hallenturnschuhe und Sportkleidung mitbringen. Vor Ort müssen die Corona-Regeln beachtet werden: Man darf die Umkleiden benutzen, aber nicht duschen. Auf allen Laufwegen und in den Umkleiden muss der Mindestabstand von 1,5m eingehalten werden. Sportgeräte werden regelmäßig desinfiziert. Wer teilnehmen möchte, muss Kontaktdaten angeben. „SpaS – Sport am… Read More

Kein Sport, keine Kultur: Kontakte deutlich einschränken

Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder haben am Mittwoch die Corona-Regeln erneut verschärft. Es geht ihnen bei der von Montag, 2. November, bis Ende November befristeten Notbremsung darum zu verhindern, dass sich weiterhin so rasant so viele Menschen mit dem Corona-Virus infizieren. Deshalb sollen vor allem die persönlichen Kontakte eingeschränkt werden. Das heißt zum Beispiel: In der Öffentlichkeit dürfen sich nur noch maximal zehn Personen aus zwei Haushalten treffen. Weder privat noch auf öffentlichen Plätzen soll gefeiert werden. Alle sollten auf private Reisen und Besuche bei Verwandten oder Freunden verzichten. Fitnessstudios, Schwimmbäder, Kinos, Theater und Freizeitparks müssen schließen.… Read More

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