Tagesticket nur für Kreis-Tübinger, Testpflicht auch für Betriebe

Mehr Tests und mehr Kontrollen: Das ist die Strategie der Unistadt Tübingen. Das Modellprojekt zur Öffnung wird ab Mittwoch, 7. April, eingeschränkt. Ein Tagesticket zum Einkaufen in Einzelhandelsgeschäften im ganzen Stadtgebiet bekommen nach einem negativen Corona-Schnelltest nur Menschen, die im Kreis Tübingen wohnen oder in Tübingen arbeiten. Gaststätten und Cafés dürfen im Freien nicht mehr bewirten. Weder in der Innenstadt noch auf der Platanenallee oder am Österberg darf nach 20 Uhr Alkohol getrunken werden. In der Stadt sind unter anderem private Sicherheitskräfte und die Polizei unterwegs. Sie kontrollieren, ob alle sich an die Maskenpflicht halten. Ab Montag, 12. April, gilt für Kindertagesstätten und die Notbetreuung in Tübinger Schulen: Kinder dürfen nur noch hingehen, wenn sie mindestens einmal in der Woche einen Schnelltest in der Einrichtung oder zu Hause machen. Auch alle Tübinger Betriebe mit mindestens 50 Beschäftigten müssen nach den Osterferien ihre MitarbeiterInnen mindestens ein- bis zweimal pro Woche im Betrieb testen. Das schreibt die Stadt Tübingen in einer Pressemitteilung.

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Corona-Schnelltest im Büro. Foto: tünews INTERNATIONAL / Martin Klaus.

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