Testpflicht bei Einreise

Reisen in ein Corona-Risikogebiet darf man weiterhin nur aus zwingendem Grund unternehmen. Wer aus einem Risikogebiet nach Deutschland einreist, muss zunächst prinzipiell zehn Tage lang in Quarantäne. Ab 11. Januar muss sich die einreisende Person zusätzlich auf eine Corona-Infektion testen lassen. Den Corona-Test muss man entweder innerhalb von 48 Stunden vor der Einreise oder unmittelbar nach der Einreise machen. Es gibt Ausnahmen, über die man sich auf der Homepage des Landes informieren kann. Dazu gehört die sogenannte 24-Stunden-Regelung: Wer sich bis zu 24 Stunden im Ausland aufgehalten hat und dort nicht zu touristischen Zwecken oder zum Einkaufen war, muss nicht in Quarantäne und muss auch keinen Test machen. Wer bereits am Coronavirus erkrankt war und wieder genesen ist, muss künftig nicht in Quarantäne und braucht auch keinen Corona-Test zu machen. Dazu muss die vorangehende Infektion allerdings durch PCR-Test bestätigt worden sein und dieser Test muss mindestens vor 21 Tagen und höchstens vor sechs Monaten erfolgt sein. Die früher Erkrankten dürfen bei ihrer Einreise auch keine Symptome mehr haben. Dies teilte das Ministerium für Soziales und Integration in einer Pressemitteilung am 10.1. mit.

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Impressionen zum Leben in Zeiten der Corona-Pandemie: Foto: tünews INTERNATIONAL; Mostafa Elyasian, 11.06.2020

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