Tübinger Altstadt weitgehend alkoholfrei

In der Tübinger Altstadt darf die Gastronomie zu bestimmten Zeiten keine alkoholischen Getränke ausschenken. Auch nicht zum Mitnehmen. Das gilt an den kommenden Wochenenden, an Fest- und Feiertagen. Außerdem darf niemand an Weihnachten, Silvester und Neujahr auf dem Marktplatz und dem Holzmarkt mitgebrachten Alkohol trinken. Das hat Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer verfügt, wie die städtische Pressestelle berichtet. Der Ausschank von alkoholischen Getränken ist an den Adventswochenenden 11. bis 13. und 18. bis 20. Dezember von Freitag 12 Uhr bis Sonntag 22 Uhr verboten. An den Weihnachtstagen und um den Jahreswechsel herum ist es außerdem verboten, auf dem Marktplatz und dem Holzmarkt Alkohol zu trinken – von Donnerstag, 24. Dezember, 6 Uhr, bis Sonntag, 27. Dezember, 24 Uhr, und von Donnerstag, 31. Dezember, 6 Uhr, bis Freitag, 1. Januar, 6 Uhr. Die Polizei und andere Ordnungsdienste werden das kontrollieren. Wer die Verbote missachtet, muss mit Bußgeld oder einem Platzverweis rechnen. So sollen Menschenansammlungen vermieden und dafür gesorgt werden, dass sich nicht viele weitere Menschen mit dem Corona-Virus infizieren.

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Foto: Wolfgang Dirscherl/pixelio

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