Weiterhin kein Gruppensport und keine Bildungskurse

In Baden-Württemberg dürfen Vereine weiterhin keine Zusammenkünfte abhalten. Sport- und Freizeiteinrichtungen bleiben geschlossen, ebenso Volkshochschulen, Musikschulen und sonstige öffentliche und private Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich. Das bestätigte die Landesregierung von Baden-Württemberg in den Erläuterungen zur Fünften Verordnung zur Änderung der Corona-Verordnung vom 17. April. Die Einschränkungen gelten zunächst bis zum 3. Mai.

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Impressionen zum Leben in Zeiten der Corona-Pandemie: Foto: tünews INTERNATIONAL; Mostafa Elyasian, 06.04.2020

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