Weniger Kontakte und Ausgangssperre ab 19. April

Baden-Württemberg verschärft die Corona-Regeln, weil sich immer mehr Menschen neu mit dem Virus infizieren. Die Regeln gelten ab Montag, 19. April. Das schreibt die neue Corona-Verordnung des Landes vor: Es dürfen sich privat nur noch Menschen eines Haushalts mit einer anderen Person und mit ihren Kindern unter 15 Jahren treffen. Zwischen 21 und 5 Uhr gibt es eine Ausgangsbeschränkung. Alle müssen in dieser Zeit zu Hause bleiben – außer zum Beispiel für den Weg zur Arbeit, zum Arzt oder zu Veranstaltungen von Religionsgemeinschaften. Sport ist im Freien oder in geschlossenen Räumen nur noch allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts erlaubt. Vor Friseurbesuchen muss ein Schnelltest gemacht werden. Einzelhandelsgeschäfte dürfen weiterhin Click&Collect, also das Abholen von Waren, anbieten. Lebensmittelläden und Drogerien bleiben offen. Baumärkte müssen schließen.

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Das Landtagsgebäude in Stuttgart. Foto: tünews INTERNATIONAL.

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