Winterdienst in Tübingen

Die Stadt Tübingen räumt in der Winterzeit die öffentlichen Straßen nach Dringlichkeit. Jedoch sind Privat- und Geschäftshaushalte verpflichtet, selbst zu räumen. Bei Schnee- und Eisglätte muss zusätzlich Splitt gestreut werden. Das gilt für alle Wege und Flächen mit öffentlichem Fußgängerverkehr, die an das Grundstück angrenzen. Meistens müssen MieterInnen und Mieter diese Pflicht erfüllen, nicht die Hausbesitzer. Genauere Angaben dazu sind meistens in der Hausordnung der Mietverträge festgelegt. Laut der Stadt Tübingen müssen alle Flächen werktags bis 7.30 Uhr sowie auch an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr geräumt und gestreut sein. Wichtig: Wenn danach Schnee fällt oder Schnee- und Eisglätte auftritt, ist bis 21 Uhr erneut zu räumen und zu streuen.

Die Splittlager der Stadt Tübingen sind gefüllt. Sie stehen Privathaushalten kostenlos zur Verfügung. Die Standorte für kostenlosen Splitt werden vor Ort ausgeschildert. Eine Übersichtskarte ist bei der Stadt Tübingen online abrufbar. Die meisten Splittlager werden im Lauf des Winters nicht mehr aufgefüllt, mit einer Ausnahme: am Bauhof im Schwärzlocher Täle entlang der Bahnlinie.

www.tuebingen.de/winterdienst

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Foto: Rike/Pixelio

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