Zahnärzte behandeln akute und chronische Fälle

Das Sozialministerium hat die Corona-Verordnung vom 9. April nachgebessert. ZahnärztInnen dürfen jetzt wieder PatientInnen in allen zahnmedizinisch notwendigen Fällen und bei Schmerzen behandeln. Sie dürfen also auch dafür sorgen, dass sich bei chronischen Zahnerkrankungen der Gesundheitszustand der PatientInnen nicht verschlechtert.  In der ursprünglichen Fassung der Verordnung hätten Zahnarztpraxen sich nur noch um akute Notfälle kümmern dürfen. Gegen diese Einschränkung hatten Zahnärzte massiv protestiert.

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Impressionen zum Leben in Zeiten der Corona-Pandemie: Foto: tünews INTERNATIONAL; Mostafa Elyasian, 06.04.2020

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