Zeitumstellung: Ab Sonntag gilt die Sommerzeit

Am kommenden Sonntag den 28. März 2021 wird die offiziell in ganz Deutschland geltende Zeit auf die sogenannte Sommerzeit umgestellt. Wer am frühen Morgen noch wach ist, stellt seine Uhr von 2 Uhr auf 3 Uhr vor. Das heißt: eine Stunde kürzer schlafen. Diese Zeitumstellung erfolgt aufgrund der Richtlinie 2000/84/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Januar 2001 zur Regelung der Sommerzeit. Diese Richtlinie definiert die „Sommerzeit“, die ab 2002 zwischen dem letzten Sonntag im März und dem letzten Sonntag im Oktober in den Mitgliedsstaaten der EU gilt.

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Zweimal im Jahr wird in Europa die Uhr umgestellt, um Strom für Beleuchtung zu sparen. Foto: tünews INTERNATIONAL / Kerstin Markl.

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