Ziviler Einsatz der Bundeswehr

SoldatInnen sind in Deutschland in der Öffentlichkeit normalerweise wenig sichtbar. Aktuell übernehmen sie jedoch während der Pandemie diverse zivile Aufgaben im Inland. Was ist die rechtliche Basis dafür? Wann darf die Bundeswehr überhaupt Aufgaben im Landesinneren übernehmen? Die Aufgaben von Militär und Polizei sind in Deutschland strikt getrennt und im Grundgesetz festgehalten. Jedoch zählt die Unterstützung der Bundeswehr für zivile Behörden im Kampf gegen Corona laut Verteidigungsministerium als Amtshilfe. „Alle Behörden des Bundes und der Länder leisten sich gegenseitig Rechts- und Amtshilfe“ (Art. 35 Abs. 1 GG). Diese Hilfeleistungen können technisch, personell und logistisch sein. Somit ist es möglich, dass SoldatInnen in Zeiten von Corona Aufgaben im Inland übernehmen. In Zusammenarbeit mit den Gesundheitsämtern verfolgen sie zum Beispiel Infektionsketten von Covid-19 telefonisch nach. Weitere Unterstützung leisten die SoldatInnen aktuell in den Impfzentren, so auch im Impfzentrum in der Tübinger Paul-Horn-Arena. Quellen: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_35.html

https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/wann-darf-die-bundeswehr-im-inneren-eingesetzt-werden,SCLdFJ3

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Impressionen zum Leben in Zeiten der Corona-Pandemie: Foto: tünews INTERNATIONAL; Mostafa Elyasian, 12.12.2020

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