Zuschüsse für Unternehmen

Baden-Württemberg hilft Soloselbstständigen und Unternehmen, wenn sie durch Corona wirtschaftlich geschädigt sind. Selbstständige und Betriebe mit bis zu fünf Beschäftigten können zum Beispiel bis zu 9000 Euro Zuschuss für drei Monate bekommen. Dieser Zuschuss wird einmalig bezahlt und muss nicht zurückgezahlt werden. Die Anträge gibt es auf der Homepage des Wirtschaftsministeriums www.wm.baden-wuerttemberg.de unter „Soforthilfe Corona“, „Antragsverfahren und Antrag zum Download“. Die zuständige Industrie- und Handelskammer oder die Handwerkskammer bearbeiten die Anträge.

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Impressionen zum Leben in Zeiten der Corona-Pandemie: Foto: tünews INTERNATIONAL; Mostafa Elyasian, 19.03.2020

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