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Wallensteiner, Klara

geborene Reichenbach

Klara Reichenbach wurde am 18. Oktober 1869 in Hohenems geboren. Heute ist Hohenems eine Stadt im Bezirk Dornbirn des österreichischen Bundeslandes Vorarlberg. Ihre Eltern waren Karl Reichenbach und dessen Ehefrau Helene geborene Nathan. Im Kirchenbuch wird die Religion der Tochter als isr[aelitisch] bezeichnet. [4801] Den Meldeunterlagen zufolge meldete sich Karl Reichenbach mit seiner Familie am 26. September 1876 in Zürich in der Brandschenkestrasse 30 an. Er wird als Kaufmann bezeichnet. [4802] Klara Reichenbach heiratete am 3. April 1894 Julius Wallensteiner in Küsnacht, heute im schweizerischen Kanton Zürich. Im Heiratsregister wurde ihr Vorname „Clara“ geschrieben. Julius Wallensteiner war am 10. August 1858 in Ravensburg geboren worden. Zum Zeitpunkt der Eheschließung wohnte er in Rottweil. Er wird als Chemiker bezeichnet. Seine Eltern waren Jacob Wallensteiner und dessen Ehefrau Babette geborene Steiner. [4803]

Nach der Eheschließung wohnten Klara und Julius Wallensteiner in Rottweil. Sie hatten eine Tochter Irene Caroline, die am 29. Oktober 1895 in Rottweil geboren wurde. [4804] Die Tübinger Meldebehörde gab auf der Einwohnermeldekarte ein „Protokoll des Landrats­amtes Rottweil vom 30. Oktober 1911“ wieder, demzufolge Julius und Klara Wallensteiner vor der Oberkultusgemeinde Stuttgart den Austritt aus der Jüdischen Gemeinschaft erklärten. [4805] Dem Familienregister der Evangelischen Pfarrei Rottweil zufolge war Julius Wallensteiner am 29. Juni 1903 in die „christliche Kirche“ aufgenommen worden. Die Tochter Irene sei am 28. März 1909 in Rottweil getauft worden. Im Rottweiler Familienregister sei nicht verzeichnet, dass auch Klara Wallensteiner in die Evangelische Kirche aufgenommen worden sei. [4806] Auf der Tübinger Meldekarte steht, dass das Evangelische Pfarramt Lustnau, heute ein Stadtteil von Tübingen, Klara Wallensteiner als „glaubenlos“ führte. [4805]

Julius Wallensteiner starb am 2. Juli 1913 in Rottweil. [4807] Klara Wallensteiner zog am 8. Oktober 1913 nach Tübingen um. Sie wohnte dort in der Hölderlinstraße 22. Am 1. August 1930 wechselte sie in ein Altersheim nach Ludwigsburg. Klara Wallensteiner kehrte am 24. September 1935 nach Tübingen zurück und wohnte in der Keplerstraße 9. [4805]

Nachdem die Stuttgarter Geheime Staatspolizei am 25. März 1942 einen Erlass über die „Abschiebung von Juden nach dem Generalgouvernement“ in Umlauf gegeben hatte [4808], teilte der Polizeiamtsvorstand Tübingen am 21. Mai 1942 mit, dass Klara Wallensteiner körperlich nicht in der Lage sei, sich in der Öffentlichkeit zu zeigen. Sie bewohne in der Keplerstraße 9 bei der Witwe Vatter ein Hofzimmer, das wegen seiner Lage an andere „Volksgenossen“ nicht vermietet werden könne. Es sei die „Gewähr gegeben“, dass Wallensteiner nie in der Öffentlichkeit sich zeige und dass sie „Volks­genossen“ keinen Wohnraum wegnehme. Angesichts der Tatsache, dass Wallensteiner sehr stark pflege­bedürftig sei (sie sei völlig hilflos) und dass der Tübinger NSDAP-Kreisleiter gegen ein Verbleiben von Wallensteiner in Tübingen nichts eingewendet habe, könne von ihrer „Umsiedlung“ abgesehen werden. [4809]

Die Geheime Staatspolizei in Stuttgart teilte dem Tübinger Polizeiamtsvorstand in einem Schreiben vom 14. August 1942 als Termin für einen Transport „nach dem Protektorat“ (gemeint war das Ghetto Theresienstadt im Gebiet der heutigen Stadt Terezín im tschechischen Bezirk Litoměřice) den 22. August 1942 mit: „Ein Ausscheiden eines namhaft gemachten Teilnehmers aus irgend einem Grunde, Krankheit, Gebrechlichkeit usw.“ könne nicht mehr erfolgen. In der „Liste der von Tübingen zur Abwanderung kommenden Juden“ wurde mit der laufenden Nummer 6 der Name von Klara Wallensteiner aufgeführt. [4810] Am 19. August 1942 tötete sich Klara Wallensteiner in Tübingen selbst mit Schlafmitteln. [4811] Als der Tübinger Kriminalobersekretär Wendnagel am 20. August 1942 eine „Transportliste der abzuschiebenden Juden der Stadt Tübingen“ ausfertigte, enthielt diese den Vermerk, dass „die ebenfalls zur Abschiebung vorgesehene“ Klara Wallensteiner „Selbstmord“ verübt habe. [4812]

KrATÜ P1-48

Der Landkreis Tübingen und die Gemeinde Kusterdingen haben sich 2022 dazu entschlossen, gemeinsam ein Gedenkbuch zu erarbeiten und vor dem Jüdischen Friedhof Wankheim aufzustellen.

1774 gestattete der ritterschaftliche Ortsherr Freiherr Friedrich Daniel St. André den Zuzug jüdischer Familien in sein Dorf Wankheim bei Tübingen. Die bürgerliche Gemeinde Wankheim verpachtete der jüdischen Gemeinschaft ab November 1774 einen Begräbnisplatz.

An dieser Stelle informieren wir darüber, welche weiteren Erkenntnisse es zum Gedenkbuch vor dem Jüdischen Friedhof Wankheim gegeben hat und welche Textstellen in der online-Version des Gedenkbuches korrigiert wurden.

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