Der gesetzliche Mutterschutz

Der Mutterschutz sollschwangere Frauen und ihr Kind während der Schwangerschaft und in der Stillzeit schützen. Er gilt für alle Frauen, die beschäftigt sind, egal ob sie einen Minijob, eine Ausbildung oder einen festen Arbeitsvertrag haben. Nach der Geburt hat die Frau ein Arbeitsverbot von 8 Wochen bei einer normalen Geburt und von 12 bei einer Frühgeburt und bei Zwillingen oder Drillingen. Vor der Geburt hat sie einen Anspruch auf eine Krankschreibung von sechs Wochen vor der geplanten Geburt. In beiden Fällen bekommen zahlen die Krankenkassen das Mutterschaftsgeld. Der Mutterschutz garantiert auch einen Kündigungsschutz während der Schwangerschaft. Am besten ist es, den Arbeitgeber früh über die Schwangerschaft zu informieren. Weitere Informationen gibt es unter: www.bmfsfj.de

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