Ab 2. November in Baden-Württemberg: Sport nur allein, zu zweit oder mit der Familie

In Baden-Württemberg gelten ab Montag, 2. November, strengere Corona-Regeln. Das wirkt sich auch auf den Sport aus. Fitness- und Yogastudios sowie Tanzschulen müssen schließen. Das betrifft auch Sportkurse an Volkshochschulen und anderen Bildungseinrichtungen. Bolzplätze dürfen nur für den Freizeitsport allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts genutzt werden. Diese Regel gilt auch für öffentliche und private Sportanlagen. Schwangerschafts- und Geburtsvorbereitungskurse dürfen weiter gehalten werden. Weiter erlaubt ist auch Reha-Sport. ZuschauerInnen sind weder beim Training noch bei Wettkämpfen im Profisport – zum Beispiel in der Fußball-Bundesliga – erlaubt. Dies steht in der Sechsten Verordnung der Landesregierung zur Änderung… Read More

Ab 2. November in Baden-Württemberg: Viele kulturelle Veranstaltungen untersagt

In Baden-Württemberg gelten ab Montag, 2. November, schärfere Corona-Regeln. Unter anderem sind kulturelle Veranstaltungen untersagt. Das betrifft unter anderem Theater, Opernhäuser, Konzerthäuser, Musicaltheater, Kinos oder Museen. Autokinos, Archive sowie öffentliche und akademische Bibliotheken dürfen unter Hygieneauflagen und unter Einhaltung der „AHA+L“-Regeln weiter öffnen. Musikschulen, Kunstschulen und Jugendkunstschulen dürfen weiter unter den Auflagen der Corona-Verordnung offen bleiben. Angebote, die ohne Publikumsverkehr durchgeführt werden, können weiter stattfinden. Beispiele dafür sind Live-Streams, Aufzeichnungen oder Proben in Theatern, Opern oder Konzerthäusern. Dort gilt dann auch eine Ausnahme von der Beschränkung auf zehn Personen. Dies steht in der Sechsten Verordnung der Landesregierung zur Änderung der… Read More

Ab 2. November in Baden-Württemberg: Nur noch 10 im öffentlichen Raum

In Baden-Württemberg gelten ab Montag, dem 2. November 2020 schärfere Corona-Regeln. Ab dann dürfen nur noch 10 Personen im öffentlichen Raum zusammenkommen. Diese Personen dürfen aus nicht mehr als zwei Haushalten stammen, wenn sie nicht miteinander verwandt sind. Haushalt bedeutet eine abgeschlossene Wohneinheit wie etwa eine Wohnung, Wohngemeinschaft, Wohngruppe oder ein Einfamilienhaus. Öffentlicher Raum sind alle öffentlich zugänglichen Straßen, Plätze, Wege, Parks, Wälder, anmietbaren Veranstaltungsräume, Eventlocations und andere für jedermann zugänglichen Flächen. Die Regelung gilt unabhängig davon, ob man zu Fuß mit dem Fahrrad, im Auto oder auf dem Pferd unterwegs ist. Zu anderen Gruppen ist ein Abstand von mindestens… Read More

Ab 2. November in Baden-Württemberg: Keine Touristen in Hotels

In Baden-Württemberg gelten ab Montag, 2. November, schärfere Corona-Regeln. Demnach dürfen Hotels, Gasthöfe, Ferienwohnungen, Campingplätze oder Jugendherbergen keine Touristen mehr beherbergen. Erlaubt sind noch Aufenthalte zu geschäftlichen und dienstlichen Zwecken oder in Härtefällen. Demgegenüber ist Dauercampen gestattet. Dies steht in der Sechsten Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung vom 1. November 2020. Die Regeln gelten zunächst bis 30. November. tun110109 Impressionen zum Leben in Zeiten der Corona-Pandemie: Foto: tünews INTERNATIONAL; Mostafa Elyasian, 01.11.2020 Aktuelle Informationen zu Corona: Hier klicken

Ab 2. November in Baden-Württemberg: Studieren meist digital

In Baden-Württemberg gelten ab Montag, 2. November, schärfere Corona-Regeln. Demnach gibt es an den Hochschulen keinen Präsenz-Studienbetrieb. Digitalunterricht kann weiterhin stattfinden. Veranstaltungen in Präsenzform sind dann möglich, wenn sie zwingend notwendig und nicht online oder mit anderen Fernlehrformaten durchführbar sind. Dies steht in der Sechsten Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung vom 1. November 2020. Die Regeln gelten zunächst bis 30. November. tun110110 Impressionen zum Leben in Zeiten der Corona-Pandemie: Foto: tünews INTERNATIONAL; Mostafa Elyasian, 01.11.2020 Aktuelle Informationen zu Corona: Hier klicken

Ab 2. November in Baden-Württemberg: Untersagte Dienstleistungen

In Baden-Württemberg gelten ab Montag, 2. November, schärfere Corona-Regeln. Die Landesregierung will soziale Kontakte einschränken, damit sich der Corona-Virus möglichst wenig von Mensch zu Mensch ausbreiten kann. Deshalb werden Dienstleistungen, die nicht für den alltäglichen Bedarf notwendig sind, geschlossen. Das sind Kosmetikstudios, Nagelstudios, Kosmetische Fußpflege, Massagestudios (mit Ausnahme von medzinisch verordneten Behandlungen), Tattoo- und Piercingstudios. Erlaubt bleiben medizinisch notwendige Behandlungen. Prostitution und jede Art von sexuellen Dienstleistungen, Sauna-, FKK- oder Swinger-Clubs müssen schließen oder sind untersagt. Weiterhin öffnen dürfen Sonnenstudios, Friseurbetriebe und Barbershops. Dies steht in der Sechsten Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung vom 1. November 2020. Die… Read More

Ab 2. November in Baden-Württemberg: Gastgewerbe dicht

In Baden-Württemberg gelten ab Montag, 2. November, schärfere Corona-Regeln. Demnach müssen Restaurants, Gaststätten, Bars, Kneipen, Imbisse, Cafés oder Shisha-Bars und andere gastgewerbliche Einrichtungen schließen. Weiterhin erlaubt ist der Verkauf über die Theke für den Verzehr außer Haus, sowie Abhol- und Lieferdienste. Auch Tische im Außenbereich für den Verzehr vor Ort sind nicht erlaubt. Metzgereien, Bäckereien, Eisdielen, Feinkostläden usw. dürfen ebenfalls nur noch Speisen zur Mitnahme sowie Abhol- und Lieferdienste anbieten. Kantinen dürfen für Betriebsangehörige und Angehörige öffentlicher Einrichtungen weiter geöffnet bleiben. Externe Gäste dürfen hier nicht mehr essen. Dies steht in der Sechsten Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung… Read More

Ab 2. November in Baden-Württemberg: Kinderspielplätze und Bolzplätze eingeschränkt

In Baden-Württemberg gelten ab Montag, 2. November, schärfere Corona-Regeln. Spielplätze bleiben generell weiterhin geöffnet. Allerdings müssen Besucherinnen und Besucher die Mindestabstände zu Angehörigen anderer Haushalte einhalten. Auch hier gilt, dass Ansammlungen mit mehr als zehn Personen und aus mehr als zwei Haushalten verboten sind. Bolzplätze dürfen nur für den Freizeit- und Amateurindividualsport allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts genutzt werden. Dies steht in der Sechsten Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung vom 1. November 2020. Die Regeln gelten zunächst bis zum 30. November. tun110105 Impressionen zum Leben in Zeiten der Corona-Pandemie: Foto: tünews INTERNATIONAL; Mostafa… Read More

Ab 2. November in Baden-Württemberg: Keine Unterhaltungsveranstaltungen in Schulen

In Baden-Württemberg gelten ab Montag, 2. November, schärfere Corona-Regeln. Schulen müssen auf Unterhaltungsveranstaltungen wie zum Beispiel Theateraufführungen oder Konzerte verzichten. Ansonsten kann der Unterricht mit den bisher geltenden Regeln gehalten werden. Dazu gehört unter anderem die Maskenpflicht. Sie gilt mittlerweile auch im Unterricht für SchülerInnen der weiterführenden Schulen ab Klasse 5 und an beruflichen Schulen. Schulveranstaltungen wie zum Beispiel Elternbeirats- und Schülerratssitzungen darf es weiterhin geben, wenn die Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden. Dies steht in der Sechsten Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung vom 1. November 2020. Die Regeln gelten zunächst bis 30. November tun110107 Impressionen zum Leben… Read More

Ab 2. November in Baden-Württemberg: Nur noch kleine private Feiern

In Baden-Württemberg gelten ab Montag, 2. November, schärfere Corona-Regeln. Bei privaten Feiern und Veranstaltungen dürfen nur noch zehn Personen zusammenkommen. Dies gilt beispielsweise für Feiern zu Geburtstagen, zur Hochzeit, für private Krabbelgruppen, eine Party oder auch eine private Verkaufsveranstaltung. Die Regel gilt unabhängig davon, ob sich die Personen privat oder im öffentlichen Raum treffen. Diese zehn Personen dürfen generell nur noch aus zwei Haushalten stammen. Die zehn Personen dürfen nur dann aus mehr als zwei Haushalten stammen, wenn es Großeltern, Eltern und Kinder oder Lebenspartner sind. Tanzveranstaltungen, einschließlich     Tanzaufführungen sowie Tanzunterricht und -proben sind unabhängig von der Teilnehmerzahl untersagt. Dies… Read More

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