Die Maskenpflicht endet in ganz Deutschland am Karfreitag, 7. April. Bis zu diesem Datum müssen allerdings noch in bestimmten Fällen FFP2-Masken getragen werden. Das gilt für BesucherInnen in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Außerdem müssen auch PatientInnen und BesucherInnen in Arztpraxen, Dialyse- und weiteren Gesundheits-Einrichtungen wie zum Beispiel Reha-Kliniken bis 7. April FFP2-Masken tragen. Siehe https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/infektionsschutzgesetz-2068856 tun23032901 www.tuenews.de FFP2-Masken. Foto: tünews INTERNATIONAL / Martin Klaus. 001000 12,575 total views, 15 views today
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