Keine Masken mehr ab Ostern

Die Maskenpflicht endet in ganz Deutschland am Karfreitag, 7. April. Bis zu diesem Datum müssen allerdings noch in bestimmten Fällen FFP2-Masken getragen werden. Das gilt für BesucherInnen in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Außerdem müssen auch PatientInnen und BesucherInnen in Arztpraxen, Dialyse- und weiteren Gesundheits-Einrichtungen wie zum Beispiel Reha-Kliniken bis 7. April FFP2-Masken tragen. Siehe https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/infektionsschutzgesetz-2068856 tun23032901 www.tuenews.de FFP2-Masken. Foto: tünews INTERNATIONAL / Martin Klaus. 001000      

Maskenpflicht in Bus und Bahn endet

Baden-Württemberg (BW) schafft Ende Januar alle Corona-Einschränkungen ab, die das Bundesland selbst festlegen konnte. Das heißt: Es gibt ab Dienstag, 31. Januar, in BW keine Maskenpflicht mehr im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Auch das Personal in Arzt- und Zahnarztpraxen sowie in psychotherapeutischen Praxen muss dann keine Masken mehr bei der Arbeit tragen. Das hat das Landeskabinett beschlossen. Dennoch empfehlen Fachleute weiter, in geschlossenen Räumen eine Maske zu tragen. Das gilt besonders für gefährdete Menschen. Noch bis 2. Februar muss im Fernverkehr eine Maske getragen werden. Dann endet auch dort diese Pflicht. Das teilte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach mit. Nichts ändert sich dagegen… Read More

Maskenpflicht im ÖPNV gilt bis Ende Januar

Anders als zum Beispiel in Bayern müssen in Baden-Württemberg in Bussen und Bahnen weiter Masken getragen werden. Die Landesregierung hat die entsprechende Corona-Verordnung bis 31. Januar 2023 verlängert. Ministerpräsident Winfried Kretschmann begründete das mit mehr Reisenden im Öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) rund um Weihnachten. Mehr zum Masketragen unter https://vm.baden-wuerttemberg.de/de/service/informationen-zum-corona-virus/aktuelle-corona-verordnung-der-landesregierung tun22120802 www.tuenews.de Medizinische Masken. Foto: tünews INTERNATIONAL / Martin Klaus. 000830

Keine Corona-Isolationspflicht mehr in Baden-Württemberg

Wer krank ist, soll zu Hause bleiben und sich krankschreiben lassen. Diese Regel gilt jetzt auch bei Corona. Baden-Württemberg streicht die Isolationspflicht für positiv auf Corona Getestete ab Mittwoch, 16. November. Sie können zum Beispiel einkaufen oder spazieren gehen. Das teilte das Gesundheitsministerium mit. Allerdings müssen mit Corona Infizierte außerhalb der eigenen Wohnung fünf Tage lang eine medizinische oder FFP2-Maske tragen. Nur im Freien können sie die Maske absetzen, wenn sie mindestens 1,5 Meter Abstand zu anderen Leuten halten. Infizierte Kinder, die noch nicht in die Schule gehen, müssen keine Maske tragen. Positiv Getestete dürfen – um andere Menschen zu… Read More

Kinder brauchen keinen Freitest mehr

Kinder und Jugendliche müssen sich nach einer Corona-Erkrankung nicht mehr freitesten. Sie müssen nur – wie Erwachsene – fünf Tage in Quarantäne bleiben. Dann können sie wieder in die Schule oder den Kindergarten gehen. Das gab das baden-württembergische Gesundheitsministerium bekannt. Ab 1. Oktober gilt in Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung. An den bisherigen Regeln ändert sich nichts, obwohl die Zahl der Infektionen deutlich zunimmt. Vom 1. Oktober bis 7. April 2023 müssen in Fernzügen und Arztpraxen FFP2-Masken getragen werden. In Kliniken und Pflegeeinrichtungen ist zusätzlich ein Test nötig. Im öffentlichen Nahverkehr reicht eine medizinische Maske. In Baden-Württemberg gibt es vorerst keine… Read More

Stiko empfiehlt vierte Impfung ab 60 Jahren

Die Ständige Impfkommission (Stiko) hat ihre Impfempfehlung gegen Corona aktualisiert. Sie rät jetzt Menschen ab 60 Jahren zur vierten Impfung – nach zwei Grundimpfungen und einem Booster oder nach zwei Grundimpfungen und einer Erkrankung an Corona. Die letzte Impfung oder eine Corona-Infektion sollte aber mindestens sechs Monate her sein. Die Empfehlung für eine vierte Impfung gilt auch für Kinder ab fünf Jahren mit bestimmten Erkrankungen und einem erhöhten Risiko für einen schweren Verlauf. Außerdem sollen jetzt auch Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren eine Grundimmunisierung mit dem Impfstoff Nuvaxovid bekommen können. Besonders gefährdete Menschen ab 12 Jahren –… Read More

Maskenpflicht im ÖPNV und beim Arzt verlängert

In Baden-Württemberg müssen bis 19. September weiter Masken in Arztpraxen und im öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) getragen werden. Das hat die Landesregierung bekannt gegeben. Kinder unter sieben Jahren müssen keine Maske tragen. Die Maskenpflicht gilt auch nicht für Menschen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können. Sie müssen das mit einer ärztlichen Bescheinigung nachweisen. Außerdem rät die Landesregierung, zu anderen Menschen mindestens 1,5 Meter Abstand zu halten und in öffentlichen Innenräumen – zum Beispiel Geschäften – eine medizinische oder eine FFP2-Maske zu tragen. Siehe https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/ tun22081802 www.tuenews.de FFP2-Masken. Foto: tünews INTERNATIONAL / Martin Klaus.

Masken im ÖPNV und beim Arzt weiter Pflicht

Im öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) und in Arztpraxen in Baden-Württemberg müssen bis Montag, 22. August, weiter Masken getragen. Das hat die Landesregierung beschlossen. Die Maskenpflicht gilt nicht für Kinder. Die Maskenpflicht gilt auch nicht für Menschen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können. Sie müssen das mit einer ärztlichen Bescheinigung nachweisen. Außerdem empfiehlt die Landesregierung, zu anderen Menschen mindestens 1,5 Meter Abstand zu halten und in öffentlichen Innenräumen eine medizinische oder FFP2-Maske zu tragen sowie die Räume regelmäßig zu lüften. Siehe https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/ tun22072002 www.tuenews.de Im Stuttgarter Schloss sind Teile der Landesregierung untergebracht. Foto: tünews INTERNATIONAL / Mostafa Elyasian.    … Read More

Kostenlose Corona-Schnelltests in Ammerbuch

Außer in Tübingen bietet das Deutsche Rote Kreuz auch in Ammerbuch kostenlose Corona-Schnelltests an. Die Teststelle in der Rollengasse 10 in Entringen ist dienstags und donnerstags von 18 bis 19 Uhr sowie samstags und sonntags von 9 bis 10 Uhr geöffnet. Für den Test muss ein Termin auf der Homepage www.schnelltest.drk-ammerbuch.de gebucht werden. Weitere Infos unter https://www.timify.com/de-de/profile/drkammerbuch/?v=4 tun22070501 www.tuenews.de Das Rathaus in Entringen. Foto: tünews INTERNATIONAL / Mostafa Elyasian.      

DRK testet in Tübingen kostenlos

In Tübingen gibt es weiter kostenlose Corona-Schnelltests ohne Voraussetzungen. Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) bietet diese Tests dreimal in der Woche an: jeweils montags, mittwochs und freitags. Geöffnet ist die Teststation vor dem Uhlandbad in der Tübinger Karlstraße jeweils von 12:30 bis 17:30 Uhr. Das teilte das DRK mit. In anderen Orten im Kreis Tübingen und bundesweit gelten ab Juli neue Regeln für Tests: Kostenlose Tests können unter anderem machen lassen: Kinder unter fünf Jahren, Schwangere in den ersten drei Monaten, Leute, die einen Test als Nachweis vom Ende ihrer Quarantäne brauchen, BesucherInnen von Krankenhäusern und Altenheimen und jetzt neu… Read More

1 2 3 40

Contact Us

Magazine Html