Wer ein Kind unter 25 Jahren hat und mit ihm in einem Haus wohnt, der hat ein Recht auf Kindergeld und eventuell Kinderzuschlag. Für die Zahlung dieser Hilfen ist die Familienkasse zuständig. Dort gibt es jetzt ein Online-Portal, in dem man alle Anträge und Angaben zu Änderungen in der Familie am Computer ausfüllen kann. So spart man das Geld für Briefe und den Weg zum Jobcenter. Auf der Internetseite steht auch, wie Kindergeld neu beantragt wird oder wer einen Kinderzuschlag bekommt. Link zum Online-Portal und weiteren Informationen: www.familienkasse.de
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