Akademische Arbeit und Familienleben in der Zeit von Corona

Von Youssef Kanjou Meine akademische Arbeit als Forscher in Archäologie des Nahen Ostens an der Universität Tübingen und im Forschungsbereich geschieht in der Regel nicht zu Hause. Zur gleichen Zeit sind meine Kinder in Schulen und Kindergärten. Die Situation hat sich aufgrund des Virus geändert: Ich kann nicht mehr in die Universität gehen und die Kinder halten sich dauerhaft zu Hause auf. Das hat mich gezwungen, meinen sozialen und wissenschaftlichen Lebensstil zu ändern: Einerseits arbeite ich von zu Hause aus und andererseits fordert mich das Familienleben. Das kostet mich sehr viel Zeit, wenn ich die Schulaufgaben der Kinder zu Hause… Read More

العمل الأكاديمي والمهام العائلية في زمن كورونا

يوسف كنجو جرت العادة أن يكون عملي الأكاديمي كباحث أثري في جامعة توبنغن وفي الحقل البحثي خارج البيت وفي نفس الوقت يكون الأطفال في المدارس والروضة، إلا أن الوضع الراهن قد تغير بسبب فيروس كورونا، حيث لا يمكنني الذهاب إلى الجامعة بالإضافة إلى بقاء أطفالي بشكل دائم في المنزل هذه الحالة فرضت عليّ القيام بتغير جذري في نمط الحياة الاجتماعية والعلمية، حيث يتوجب علي القيام بالعمل من المنزل زفي ذات الوقت التعامل مع الحياة العائلية التي تطلب مني وقتاً طويلاً، حيث يجب الإشراف على دراستهم في البيت والمساعدة بالواجبات اليومية. ويتطلب ذلك استخدام كمبيوتري الخاص للدراسة وطباعة الأوراق. إلا أن… Read More

Corona: Mehr als fünf Personen in privaten Räumen

Bisher durften nur fünf Personen, die nicht zu einer Familie oder einem Hausstand gehörten, in privaten Räumen zusammenkommen. Seit 11. Mai dürfen zusätzlich zu Familienmitgliedern in gerader Linie auch Geschwister (Seitenlinie) und deren Nachkommen, also Kinder und Enkel in privaten Räumen zusammen sein. Das gilt auch dann, wenn sie mehr als fünf Personen sind. Gefährdete Personen wie ältere Menschen sollten dabei durch Hygienemaßnahmen wie Abstandhalten und Händewaschen geschützt werden. Dies steht in der Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) in der Fassung vom 9. Mai 2020. tun051002 Impressionen zum Leben in… Read More

Corona: Weitere körpernahe Dienstleistungen erlaubt

Ab dem 11. Mai dürfen in Baden-Württemberg Sonnenstudios und weitere körpernahe Dienstleistungen mit vergleichbaren Hygienestandards wie Friseure öffnen. Sie müssen spezielle Hygienevorschriften einhalten. Das Land nennt ausdrücklich: Massagestudios, Kosmetikstudios, Nagelstudios und Tattoo-Studios. In Friseursalons sind wieder gesichtsnahe Dienstleistungen wie Bartpflege, Wimpernfärben und Augenbrauenzupfen gestattet. Dies steht in der Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) in der Fassung vom 9. Mai 2020. tun051003 Impressionen zum Leben in Zeiten der Corona-Pandemie: Foto: tünews INTERNATIONAL; Mostafa Elyasian, 10.05.2020 Aktuelle Informationen zu Corona: Hier klicken

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