ابتداءاً من تاريخ 2.11 ستُغلق المطاعم في مقاطعة بادن فوتمبيرغ

اعتباراً من يوم الاثنين الموافق ل 2.11 ستفرض قواعد أكثر صرامة بسبب فيروس كورونا في المقاطعة. فيجب على المطاعم البارات والحانات والأكشاك الصغيرة وأيضاُ المقاهي ومقاهي تدخين الشيشة الإغلاق التام. بينما سيسمح ببيع المأكولات خارج المطعم أو خدمات التوصيل. كذلك يمنع وضع الطاولات في الخارج والجلوس. كم يسمح للمخابز ومحلات البوظة والجزارين أيضاً فقط البيع دون الجلوس في المحل وتوصيل الطلبات. ويُسمح للمطاعم التابعة لجهة حكومية تقديم خدماتها فقط لموظفين وموظفات الجهة الحكومية التابعة لها .هذا ما ورد في المرسوم الحكومي التشريعي المعدل للمرسوم الصادر بتاريخ 1.11.2020 ويجب العمل بهذه القواعد حتى تاريخ.30.11 tun110106 Impressionen zum Leben in Zeiten der… Read More

از ۲ نوامبر در بادن-وورتمبرگ: بسیاری از رویداد های فرهنگی ممنوع است

در بادن–وورتمبرگ قوانین سختگیرانه کرونا از دوشنبه ۲ نوامبر اعمال می شود. از جمله موارد دیگر رویدادهای فرهنگی نیز ممنوع است. این امر در مورد تئاترها، سالن های بزرگ موسیقی و کنسرت، تئاتر های موسیقی، سینما و موزه ها اعمال می شود. سینما های سیار، بایگانی ها و کتابخانه های عمومی و دانشگاهیمجاز هستند که تحت شرایط دقیق بهداشتی باز شوند. مدارس موسیقی، هنرستان ها و آموزشگاه های هنری جوانان ممکن است تحت این شرایط باز بمانند. پیشنهاداتی که بدون ترافیک عمومی انجام می شوند میتوانند همچنین ادامه داشته باشند. به عنوان نمونه میتوان به پخش زنده ضبط یا تمرین… Read More

Ab. 2. November in Baden-Württemberg: Nur notwendige Reisen machen

In Baden-Württemberg gelten ab Montag, 2. November, strengere Corona-Regeln. Die Bewegungsfreiheit soll zwar nicht eingeschränkt werden. Aber die Menschen sollten möglichst auf nicht notwendige Reisen und Besuche verzichten. Ihnen stehen beispielsweise auch keine Übernachtungsmöglichkeiten in Hotels und Pensionen zur Verfügung. Das gilt nicht für geschäftliche oder dienstliche Reisen, Fahrten zur Betreuung von Pflegebedürftigen, Kranken oder Besuche in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen. Wer das vorhat, sollte vorher allerdings in der Einrichtung fragen, ob die Besuchszeiten oder Besuchsbedingungen wegen der aktuellen Lage eingeschränkt sind. Dies steht in der Sechsten Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung vom 1. November 2020. Die Regeln… Read More

Ab 2. November in Baden-Württemberg: Sport nur allein, zu zweit oder mit der Familie

In Baden-Württemberg gelten ab Montag, 2. November, strengere Corona-Regeln. Das wirkt sich auch auf den Sport aus. Fitness- und Yogastudios sowie Tanzschulen müssen schließen. Das betrifft auch Sportkurse an Volkshochschulen und anderen Bildungseinrichtungen. Bolzplätze dürfen nur für den Freizeitsport allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts genutzt werden. Diese Regel gilt auch für öffentliche und private Sportanlagen. Schwangerschafts- und Geburtsvorbereitungskurse dürfen weiter gehalten werden. Weiter erlaubt ist auch Reha-Sport. ZuschauerInnen sind weder beim Training noch bei Wettkämpfen im Profisport – zum Beispiel in der Fußball-Bundesliga – erlaubt. Dies steht in der Sechsten Verordnung der Landesregierung zur Änderung… Read More

Ab 2. November in Baden-Württemberg: Viele kulturelle Veranstaltungen untersagt

In Baden-Württemberg gelten ab Montag, 2. November, schärfere Corona-Regeln. Unter anderem sind kulturelle Veranstaltungen untersagt. Das betrifft unter anderem Theater, Opernhäuser, Konzerthäuser, Musicaltheater, Kinos oder Museen. Autokinos, Archive sowie öffentliche und akademische Bibliotheken dürfen unter Hygieneauflagen und unter Einhaltung der „AHA+L“-Regeln weiter öffnen. Musikschulen, Kunstschulen und Jugendkunstschulen dürfen weiter unter den Auflagen der Corona-Verordnung offen bleiben. Angebote, die ohne Publikumsverkehr durchgeführt werden, können weiter stattfinden. Beispiele dafür sind Live-Streams, Aufzeichnungen oder Proben in Theatern, Opern oder Konzerthäusern. Dort gilt dann auch eine Ausnahme von der Beschränkung auf zehn Personen. Dies steht in der Sechsten Verordnung der Landesregierung zur Änderung der… Read More

Ab 2. November in Baden-Württemberg: Nur noch 10 im öffentlichen Raum

In Baden-Württemberg gelten ab Montag, dem 2. November 2020 schärfere Corona-Regeln. Ab dann dürfen nur noch 10 Personen im öffentlichen Raum zusammenkommen. Diese Personen dürfen aus nicht mehr als zwei Haushalten stammen, wenn sie nicht miteinander verwandt sind. Haushalt bedeutet eine abgeschlossene Wohneinheit wie etwa eine Wohnung, Wohngemeinschaft, Wohngruppe oder ein Einfamilienhaus. Öffentlicher Raum sind alle öffentlich zugänglichen Straßen, Plätze, Wege, Parks, Wälder, anmietbaren Veranstaltungsräume, Eventlocations und andere für jedermann zugänglichen Flächen. Die Regelung gilt unabhängig davon, ob man zu Fuß mit dem Fahrrad, im Auto oder auf dem Pferd unterwegs ist. Zu anderen Gruppen ist ein Abstand von mindestens… Read More

Ab 2. November in Baden-Württemberg: Keine Touristen in Hotels

In Baden-Württemberg gelten ab Montag, 2. November, schärfere Corona-Regeln. Demnach dürfen Hotels, Gasthöfe, Ferienwohnungen, Campingplätze oder Jugendherbergen keine Touristen mehr beherbergen. Erlaubt sind noch Aufenthalte zu geschäftlichen und dienstlichen Zwecken oder in Härtefällen. Demgegenüber ist Dauercampen gestattet. Dies steht in der Sechsten Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung vom 1. November 2020. Die Regeln gelten zunächst bis 30. November. tun110109 Impressionen zum Leben in Zeiten der Corona-Pandemie: Foto: tünews INTERNATIONAL; Mostafa Elyasian, 01.11.2020 Aktuelle Informationen zu Corona: Hier klicken

Corona-Virus-Befunde im Landkreis Tübingen

Auch im Landkreis Tübingen steigt die Zahl der mit dem Corona-Virus Infizierten deutlich. Dies belegt eine Grafik des Landratsamts Tübingen. Der Grafik liegt die Zahl der täglich gemeldeten Infizierten im Kreisgebiet zugrunde. Für den 30.10. meldete das Landratsamt 49 Fälle, für den 31.10. 44 Fälle. Die 7-Tages-Inzidenz für den Kreis Tübingen lag am 31.10. bei 138,2. tun110111 Grafik : Neuinfizierte Landkreis Tübingen Aktuelle Informationen zu Corona: Hier klicken

Ab 2. November in Baden-Württemberg: Studieren meist digital

In Baden-Württemberg gelten ab Montag, 2. November, schärfere Corona-Regeln. Demnach gibt es an den Hochschulen keinen Präsenz-Studienbetrieb. Digitalunterricht kann weiterhin stattfinden. Veranstaltungen in Präsenzform sind dann möglich, wenn sie zwingend notwendig und nicht online oder mit anderen Fernlehrformaten durchführbar sind. Dies steht in der Sechsten Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung vom 1. November 2020. Die Regeln gelten zunächst bis 30. November. tun110110 Impressionen zum Leben in Zeiten der Corona-Pandemie: Foto: tünews INTERNATIONAL; Mostafa Elyasian, 01.11.2020 Aktuelle Informationen zu Corona: Hier klicken

Ab 2. November in Baden-Württemberg: Untersagte Dienstleistungen

In Baden-Württemberg gelten ab Montag, 2. November, schärfere Corona-Regeln. Die Landesregierung will soziale Kontakte einschränken, damit sich der Corona-Virus möglichst wenig von Mensch zu Mensch ausbreiten kann. Deshalb werden Dienstleistungen, die nicht für den alltäglichen Bedarf notwendig sind, geschlossen. Das sind Kosmetikstudios, Nagelstudios, Kosmetische Fußpflege, Massagestudios (mit Ausnahme von medzinisch verordneten Behandlungen), Tattoo- und Piercingstudios. Erlaubt bleiben medizinisch notwendige Behandlungen. Prostitution und jede Art von sexuellen Dienstleistungen, Sauna-, FKK- oder Swinger-Clubs müssen schließen oder sind untersagt. Weiterhin öffnen dürfen Sonnenstudios, Friseurbetriebe und Barbershops. Dies steht in der Sechsten Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung vom 1. November 2020. Die… Read More

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