Die Anerkennung ukrainischer Führerscheine gilt nicht nur für Privatpersonen, sondern auch für Berufskraftfahrer. Das geht aus der entsprechenden EU-Verordnung vom 18. Juli hervor (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32022R1280). Mit diesen Führerscheinen dürfen Lkw-Fahrer also bis zum Ablauf der Schutzfrist in Deutschland und in allen Mitgliedstaaten der EU unterwegs sein. Das erleichtert ukrainischen Fahrern den Zugang zum EU-Arbeitsmarkt. Sie brauchen dafür weder eine beglaubigte Übersetzung noch einen internationalen Führerschein. Die Regelung gilt bis zum 6. März 2025. Konkret gilt sie aber nur so lange, wie der Schutzstatus anhält. Klärungsbedarf gibt es aber noch beim Fahrerqualifizierungsnachweis für den Gütertransport. Dafür fehlt noch eine Verordnung, die für… Read More
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