Darf der Vermieter die Mietkation auf sein privates Konto legen?

Darf der Vermieter die Mietkation auf sein privates Konto legen? Der Vermieter muss die Kaution bei einer Bank anlegen. Und zwar getrennt von seinem eigenen Vermögen, damit das Geld nicht im Falle seines Konkurses oder einer Zahlungsunfähigkeit verloren geht. Der Mieter darf die Kaution in drei Raten zahlen. Die erste Rate ist mit Beginn des Mietverhältnisses fällig und nicht bei Vertragsabschluss. Die beiden nächsten Raten werden dann zusammen mit den nächsten beiden Mietzahlungen fällig.
www.mieterbund.de/mietrecht/ueberblick/mietkaution.html
(om)

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