Impfpflicht gegen Masern für Kinder in Kitas, Kindergarten

Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten. Ab März dieses Jahres dürfen in Deutschland nur Kinder in einer Kita oder Schule aufgenommen werden, die gegen Masern geimpft sind. Eltern müssen mit einem Bußgeld von bis zu 2500 Euro rechnen, wenn sie sich nicht an das Gesetz halten und die Kinder nicht impfen lassen. Kinder, die bereits in einer Schule oder in einem Kindergarten betreut werden, müssen bis zum 31. Juli 2021 die Impfung nachweisen. Mehr Informationen unter www.masernschutz.de
(ft)

TÜNEWS INTERNATIONAL

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