In Tübinger Ämter dürfen nur Geimpfte, Genesene und Getestete

In allen Gebäuden der Stadt Tübingen gilt wegen der Hohen Corona-Infektionszahlen die 3G-Regel. Das heißt: Nur Geimpfte, Genesene oder negativ auf Corona Getestete dürfen hinein. Der professionelle Schnelltest darf maximal 24 Stunden, ein PCR-Test maximal 48 Stunden alt sein. Im Fachbereich Soziales mit den Abteilungen Hilfen für Geflüchtete und Soziale Hilfen gibt es jetzt vor Ort nur für BesucherInnen mit einem Beratungs-Termin Corona-Schnelltests. Der Grund: Das Gebäude in der Derendinger Straße 50 ist weit von den Teststationen in der Innenstadt entfernt. Die Sprechzeiten sind montags und mittwochs von 8.30 bis 11.30 Uhr. Termine dafür sollten vorher vereinbart werden. Das schreibt… Read More

Baden-Württemberg verschärft die Corona-Regeln

Wer in Baden-Württemberg lebt, muss sich ab Mittwoch, 24. November, auf weitere Einschränkungen einstellen. Das Land führt die vierte Corona-Stufe, die „Alarmstufe II“, ein. Sie tritt ein, wenn landesweit mehr als 450 Intensivbetten belegt sind. Danach gilt bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen wie Konzertsälen, Kinos, bei Sportveranstaltungen oder in Diskotheken und Clubs sowie für körpernahe Dienstleistungen wie zum Beispiel Kosmetik- oder Nagelstudios 2G plus. 2G plus bedeutet: Auch Geimpfte und Genesene müssen einen aktuellen Schnelltest vorlegen. Selbsttests werden nicht akzeptiert. In Friseursalons und Barbershops müssen KundInnen geimpft oder genesen sein oder einen PCR-Test nachweisen. SchülerInnen zwischen 12 und 17 Jahren… Read More

Contact Us

Magazine Html