In Tübinger Ämter dürfen nur Geimpfte, Genesene und Getestete

In allen Gebäuden der Stadt Tübingen gilt wegen der Hohen Corona-Infektionszahlen die 3G-Regel. Das heißt: Nur Geimpfte, Genesene oder negativ auf Corona Getestete dürfen hinein. Der professionelle Schnelltest darf maximal 24 Stunden, ein PCR-Test maximal 48 Stunden alt sein. Im Fachbereich Soziales mit den Abteilungen Hilfen für Geflüchtete und Soziale Hilfen gibt es jetzt vor Ort nur für BesucherInnen mit einem Beratungs-Termin Corona-Schnelltests. Der Grund: Das Gebäude in der Derendinger Straße 50 ist weit von den Teststationen in der Innenstadt entfernt. Die Sprechzeiten sind montags und mittwochs von 8.30 bis 11.30 Uhr. Termine dafür sollten vorher vereinbart werden. Das schreibt die Stadt Tübingen in einer Pressemitteilung. Die 3G-Regel gilt im Rathaus am Markt, im Bürgeramt, im Technischen Rathaus und in allen anderen Dienststellen der Stadtverwaltung. In der Stadtbücherei gilt die 2G-Regel. Hinein dürfen nur Geimpfte und Genesene.

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Der Fachbereich Soziales der Stadt Tübingen ist ab Oktober 2021 in der Derendinger Straße 50, 72072 Tübingen zu finden. Foto: tünews INTERNATIONAL / Mostafa Elyasian.

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