Zum 1. Januar 2023 löst das Bürgergeld das bisherige Arbeitslosengeld II (Hartz IV) ab. Das haben der Bundestag und der Bundesrat beschlossen. Das bedeutet zum Beispiel: Ein alleinstehender Erwachsener bekommt ab Januar monatlich 502 Euro – 53 Euro mehr als bisher. Auch für Kinder und Jugendliche gibt es mehr. Dafür ist kein neuer Antrag notwendig. Wer bisher Geld vom Jobcenter erhält, bekommt automatisch den höheren Regelsatz. Das Ziel: Betroffene sollen sich auf die Arbeitssuche konzentrieren oder sich weiterbilden können. In den ersten zwölf Monaten – der Karenzzeit – werden die tatsächlichen Kosten für die Unterkunft und die Heizkosten übernommen –… Read More
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