Corona ab 1. Juli: Kein Hygienekonzept für private Feiern bis 100 Personen

In Baden-Württemberg gelten ab dem 1. Juli 2020 neue Regelungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Ab dem 1. Juli ist bei privaten Veranstaltungen mit nicht mehr als 100 Teilnehmenden kein Hygienekonzept mehr nötig. Dies gilt etwa für Geburtstags- oder Hochzeitsfeiern, Taufen und Familienfeiern. Dies steht in der Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 vom 23. Juni 2020. tun062502 Impressionen zum Leben in Zeiten der Corona-Pandemie: Foto: tünews INTERNATIONAL; Mostafa Elyasian, 25.06.2020 Aktuelle Informationen zu Corona: Hier klicken

Private Feste mit maximal 99 Gästen

Hochzeitspaare oder Geburtstagskinder können ab Dienstag, 9. Juni, wieder mit mehr Gästen feiern. Das dürfen in ihrem Zuhause bis zu 20 Leute aus verschiedenen Haushalten sein. Bei Familienmitgliedern gibt es keine Begrenzung. Das gab die Landesregierung Baden-Württemberg jetzt bekannt. Sie nennt zwei Beispiele: Wenn vier Personen in einem Haushalt zusammenwohnen, dürfen noch maximal 16 Leute, die nicht verwandt sind, zu einem Fest eingeladen werden. Kommen zu den vier Gastgebern drei Verwandte, dürfen nur noch 13 nicht verwandte BesucherInnen erscheinen. In angemieteten Räumen wie zum Beispiel Gaststätten sind private Feiern wieder mit maximal 99 Gästen erlaubt. Ob Kino, Konzert oder Theater:… Read More

Wie Syrer Zuckerfest feiern

Von Youssef Kanjou Eid al-Fitr, auf Deutsch Zuckerfest, steht am Ende des Ramadans als ein religiöses und soziales Ritual, das drei Tage lang dauert. Darauf bereiten wir uns schon während des Ramadans vor. Das umfasst das Backen der verschiedenen Süßigkeiten für das Fest, den Kauf von Kleidung und die Organisation eines Familienbesuchsprogramms sowie das Aufräumen und das Dekorieren der Häuser. Am Vorabend von Eid al-Fitr ist die Arbeit für die Mütter besonders stressig, wenn es darum geht, den nächsten Tag vorzubereiten und oftmals bis in den Morgen hinein zu arbeiten. Das Fest beginnt damit, dass die Kinder und die Männer… Read More

Großveranstaltungen weiter verboten

In Baden-Württemberg bleiben bis mindestens zum 31. August 2020 Großveranstaltungen untersagt. Als Beispiele nennt die Landesregierung Volksfeste, größere Sportveranstaltungen mit Zuschauern, größere Konzerte, Festivals, Dorf-, Stadt-, Straßen- und Weinfeste, Schützenfeste oder Kirmes-Veranstaltungen. Bei kleineren öffentlichen oder privaten Veranstaltungen oder Feiern sowie Veranstaltungen ohne Festcharakter sei eine Lockerung derzeit noch nicht absehbar. Dies geht aus der siebten Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung vom 2. Mai 2020 hervor. tun050304 Impressionen zum Leben in Zeiten der Corona-Pandemie: Foto: tünews INTERNATIONAL; Wolfgang Sannwald, 20.03.2020 Aktuelle Informationen zu Corona: Hier klicken

Weiterhin keine Veranstaltungen

In Baden-Württemberg sind auch nach der Fünften Verordnung zur Änderung der Corona-Verordnung vom 17. April Veranstaltungen weiterhin grundsätzlich untersagt. Die Einschränkungen gelten zunächst bis zum 3. Mai. Großveranstaltungen sollen nach Beschluss von Bund und Ländern voraussichtlich mindestens bis zum 31. August 2020 nicht möglich sein. tun 041803 Foto: tünews INTERNATIONAL; Wolfgang Sannwald. Aktuelle Informationen zu Corona: Hier klicken

Mütter in Ausbildung

Bei einem Gesprächsabend berichten geflüchtete Frauen über ihre Erfahrungen in der Ausbildung in Deutschland. Sie sprechen darüber, wie sich Familie und Beruf vereinbaren lassen und beantworten Fragen. Die Veranstaltung ist nur für Frauen und findet in einem geschützten Rahmen statt. Dolmetscherinnen und Kinderbetreuerinnen sind vor Ort, Verpflegung gibt es auch. Alle geflüchteten Frauen sind eingeladen am Dienstag, 24.03. von 17 bis 19 Uhr im Saal der Martin-Bonhoeffer-Häuser, Lorettoplatz 30.

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