In Baden-Württemberg sind auch nach der Fünften Verordnung zur Änderung der Corona-Verordnung vom 17. April Veranstaltungen weiterhin grundsätzlich untersagt. Die Einschränkungen gelten zunächst bis zum 3. Mai. Großveranstaltungen sollen nach Beschluss von Bund und Ländern voraussichtlich mindestens bis zum 31. August 2020 nicht möglich sein.
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Foto: tünews INTERNATIONAL; Wolfgang Sannwald.