Wer die freie Landschaft in Baden-Württemberg betritt, muss seine Abfälle und den Kot seiner Hunde aufnehmen und entfernen. Die Regelung gilt unter anderem zum Schutz des Ernteguts: Wer möchte schon Hundekot in seinem Mehl oder Brot? Das Verbot, Abfälle in der Landschaft zu hinterlassen, steht im baden-württembergischen Naturschutzgesetz von 2015.
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Impressionen zum Leben in Zeiten der Corona-Pandemie: Foto: tünews INTERNATIONAL; Wolfgang Sannwald, 15.04.2020