Schuleingangsuntersuchung: Erst Untersuchung durch das Gesundheitsamt, dann in die erste Klasse

Die Einschulungsuntersuchung in Baden-Württemberg findet in 2 Schritten statt und ist verpflichtend. Initial werden alle Kinder im vorletzten Kindergartenjahr durch Sozialmedizinischen Assistentinnen (SMA’s) des Gesundheitsamtes untersucht. Es ist ein umfassendes Screening und beinhaltet folgende Bereiche: Größe und Gewicht, Sehen und Hören, Sprache und Merkfähigkeit, Grobmotorik, Fein- und Visuomotorik (d.h. Zeichnen und Stifthaltung), Zahlen- und Mengenverständnis, sowie die Beurteilung des Verhaltens. Vorsorgeuntersuchungshefte, Impfausweise, ggf. Arztberichte, ErzieherInnenfragebögen und Elternfragebögen werden in der Beurteilung des Entwicklungstandes der Kinder mitberücksichtigt. Es wird auch überprüft, ob die Kinder, wie gesetzlich vorgeschrieben, zweimal gegen Masern geimpft wurden. Ein Teil der Kinder wird durch ÄrztInnen des Gesundheitsamtes nachuntersucht. Ziel ist es frühzeitig Förderbedarfe festzustellen und ggf. eine Förderung einzuleiten.
Nach der Untersuchung erhalten die Eltern eine Befundmitteilung für die Schulanmeldung, den Kinderarzt und den Kindergarten.
Bei Schulfragen oder besonderem Förderbedarf werden einige der Kinder im letzten Kindergartenjahr im Schritt 2 (also im Jahr der Einschulung) nochmals ärztlich untersucht. Die Schulen können die Kinder im Rahmen von Zurückstellungen oder anderen Fragen an das Gesundheitsamt melden.
Die Einschulungsuntersuchung ist für Geflüchtete auch möglich, wenn sie erst kurz vor oder auch nach Beginn des neuen Schuljahrs in Deutschland eingetroffen sind. Für die Untersuchungen stehen bei Bedarf Dolmetscher zur Verfügung, die Ukrainisch und Russisch sprechen. Vor allem wenn die Kinder keinen Kindergarten besuchen, müssen die Eltern aber selbst aktiv werden, denn die Schulen melden die Kinder nicht automatisch ans Gesundheitsamt. Wenn es absehbar ist, dass ein Junge oder Mädchen noch zu große Sprachprobleme (oder Förderbedarfe in anderen Bereichen) hat, um in der ersten Klasse mithalten zu können, ist es auch möglich, das Kind ein Jahr von der Schule zurückstellen zu lassen, so dass es im Kindergarten oder in der Vorschule weiter gefördert werden kann. Diesen Antrag müssen die Eltern bei der Grundschule stellen.
Einschulungsjahr 2023 für Kinder geboren vom 01.07.2016–30.06.2017
Einschulungsjahr 2024 für Kinder geboren 01.07.2017–30.06.2018
Das Landesgesundheitsamt hat einen Elternratgeber auf Ukrainisch erstellt, der über den beistehenden QR-Code abrufbar ist. Für Fragen rund um die Schuleingangsuntersuchung kann man sich an das Gesundheitsamt des Landratsamts Tübingen wenden unter: s.schilling@kreis-tuebingen.de oder telefonisch unter 07071/207 3340. Dort können sich Eltern auch anmelden.
Quelle: Gesundheitsamt Kreis Tübingen.


Weitere Infos gibt es beim Kultusministerium des Landes Baden-Württemberg:
https://km-bw.de/,Lde/startseite/service/Infos+fuer+ukrainische+Fluechtende+und+Helfende

tun22091402

www.tuenews.de

Das Landratsamt Tübingen. Foto: tünews INTERNATIONAL / Martin Klaus.

TÜNEWS INTERNATIONAL

Related posts

Contact Us

Magazine Html